Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Saint-Simon,  die  Saint-Simonisten  u.  d.  Ursprung-  des  Kollektivismus.  245

Zinsen  wie  Profit  nur  ein  am  Arbeiter  begangener  Diebstahl  sein.
Das  Einkommen  des  Unternehmers  ist  nicht  weniger  ungerecht  als
das  des  Kapitalisten  oder  des  Großgrundbesitzers  1 ).
Diese  letzte  Theorie  erscheint  viel  radikaler  als  die  vorhergehende,
  da  sie  jedes  andere  Einkommen  als  den  Lohn  des  Arbeiters
■verurteilt:  in  Wirklichkeit  steht  sie  auf  viel  schwächeren  Füßen.
Es  genügt  darzutun,  daß  der  Wert  der  Erzeugnisse  nicht  von  der
Hand  geschaffen  wird,  um  das  ganze  Gebäude  Marx’  über  den  Haufen  ;
zu  werfen.  Die  Saint-Simonisten  haben  sich  nie  mit  einer  Werttheorie ­
  abgegeben.  Ihre  sehr  einfache  Lehre  beruht  auf  der  offenkundigen ­
  Unterscheidung  zwischen  dem  Einkommen  aus  Arbeit  und
dem  Einkommen  aus  Eigentum.  Diese  Unterscheidung  kann  niemand
anfechten.  Schon  Sxsmondi  hatte  sie  gemacht.  Um  die  Folgerung,
die  sie  daraus  ziehen,  —  nämlich  die  Unrechtmäßigkeit  des  Einkommens ­
  ohne  Arbeit  —  ablehnen  zu  können,  muß  man  für  das  Einkommen ­
  unbedingt  eine  andere  Begründung  als  die  Arbeit  finden
and  für  die  wesentliche  Eigenschaft  des  Eigentums  eine  neue  Rechtfertigung ­
  entdecken.
Man  versucht  im  allgemeinen,  diese  Rechtfertigung  in  den  Notwendigkeiten ­
  der  Produktion  zu  finden.  Das  Privateigentum  mit
dem  ihm  eigenen  Einkommen  rechtfertigt  sich  in  den  Äugen  einer
beständig  wachsenden  Zahl  von  Nationalökonomen  durch  den  Ansporn,
den  es  zur  Gtttererzeugung  und  Güteransammlung  bietet.  Das  ist
der  beste  Kampfplatz,  auf  den  man  sich  zu  seiner  Verteidigung  stellen
kann.  Ihn  hatten  unter  anderen  auch  die  Physiokraten  gewählt 2 ).
Die  Saint-Simonisten  verwerfen  aber  gleich  von  Anfang  an  dieses
Argument:  sie  greifen  das  Privateigentum  nicht  weniger  heftig  im
Hamen  der  sozialen  Nützlichkeit  als  in  dem  der  Gerechtigkeit  an.
Nach  ihrer  Meinung  muß  es  nicht  nur  im  Interesse  der  Verteilung,
sondern  auch  in  dem  der  Erzeugung  verschwinden.
b)  Wir  kommen  nun  zu  dem  zweiten  Gesichtspunkte,  den  Saint-Simon
  sich  begnügt  hatte,  festzustellen,  ohne  ihn  eingehender  zu

')  Die  Verschiedenheiten  des  Wortes  „Ausbeutung“,  je  nachdem  man  sich  auf
den  Standpunkt  Sismondi’s,  der  Saint-Simonisten  oder  Marx  stellt,,  lassen  sich  wie
folgt  ausdrücken:  1.  Für  Sismondi  wird  der  Arbeitende  in  dem  Sinne  ausgebeutet,
daß  man  ihm  keinen  Lohn  gibt,  der  zu  einem  menschenwürdigen  Leben
genügt;  das  Einkommen  ohne  Arbeit  erscheint  ihm  aber  berechtigt;  2.  lür  die
Saint-Simonisten  besteht  die  Ausbeutung  darin,  daß  ein  Teil  des  materiellen
Arbeitsertrages  durch  die  sozialen  Einrichtungen  zum  Profit  des  Unternehmers ­
  entwendet  wird;  3.  Für  Marx  endlich  existiert  die  Ausbeutung  in  dem
Sinn,  daß  ein  Teil  des  durch  die  Arbeit  geschaffenen  Wertes  von  den
Kapitalisten  infolge  der  sozialen  Einrichtungen  und  der  Tauschgesetze  entwendet ­
  wird.
*)  Siehe  oben,  S.  27—28.
            
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