Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  IV.  Friedrich  List  und  die  nationale  Volkswirtschaftslehre.  309

reinen  Agrarzustand  ein  jeder  für  seinen  persönlichen  Verbrauch
produziert,  ohne  daß  sich  die  Arbeitsteilung  mit  ihrer  enormen  Produktivität ­
  einstellen  kann 1 ).
Für  List  wie  für  Smith  ist  die  Industrie  daher  nicht  nur  das
natürliche  Ergebnis  der  Arbeit  und  der  Sparsamkeit.  Sie  ist  selbst
eine  soziale  Kraft,  eine  Schöpferin  von  Kapital  und  individueller
Arbeit.  Sie  verdient,  sei  es  auch  um  den  Preis  einer  vorübergehenden
Störung,  in  ein  Land  aus  den  gleichen  Gründen,  wie  liberale  Einrichtungen, ­
  eingeführt  zu  werden,  als  eine  fruchtbare  Quelle  späteren
Reichtums.  In  einem  prachtvollen  Vergleich,  der  würdig  ist,  in  dem
Buch  klassischer  Bilder  der  Nationalökonomie  aufbewmhrt  zu  werden,
ruft  er  aus:  „Es  ist  wahr,  die  Erfahrung  lehrt,  daß  der  Wind  den
Samen  aus  einer  Gegend  in  die  andere  trägt,  und  daß  auf  diese
Weise  öde  Heiden  in  dichte  Wälder  verwandelt  worden  sind;  wäre
es  aber  darum  weise,  wenn  der  Forstwirt  zuwarten  wollte,  bis  der
Wind  im  Lauf  von  Jahrhunderten  diese  Kulturverbesserung  bewirkt?
Wäre  es  töricht,  wenn  er  durch  Besamung  öder  Strecken  diesen
Zweck  im  Lauf  weniger  Jahrzehnte  zu  erreichen  sucht?  Die  Geschichte ­
  lehrt  uns,  daß  ganze  Nationen  mit  Erfolg  getan  haben,  was
wir  diesen  Forstmann  tun  sehen“  2 ).  Das  Mittel,  das  sie  angewendet
haben,  war  der  Zolltarif.
Indem  er  sich  auf  diesen  Gesichtspunkt  stellt,  schlägt  er  seinen
Gegnern  ihre  stärksten  Waffen  aus  der  Hand.  Alles,  was  man  ihm
vorwerfen  kann,  ist,  daß  die  Fabriken  ihre  volle  Wirkung  nur  dann
ausüben,  wenn  sie  schon  ihre  Existenzberechtigung  in  der  natürlichen
Entwicklung  der  Nation  gefunden  haben,  wenn  sie  zu  ihrer  Errichtung ­
  keine  allzu  schweren  Opfer  verlangen,  —  mit  einem  Wort,
wenn  der  Platz,  auf  dem  der  Förster  seinen  Samen  pflanzen  will,
bereit  ist,  ihn  zu  empfangen.
Was  vorausgeht,  läßt  schon  vermuten,  daß  die  LisPsche  Auflassung ­
  vom  Schutzzoll  ihre  eigenartigen  Züge  aufweist.  Er  ist  nicht
ein  Universalmittel,  das  man  gleichmäßig  auf  alle  Länder,  auf  alle
Epochen  und  auf  alle  Erzeugnisse  anwenden  kann.  Er  ist  ein  besonderes ­
  Verfahren,  das  seine  Berechtigung  nur  unter  ganz  bestimmten
Umständen  und  unter  gewissen  bestimmten  Bedingungen  hat.  Im
folgenden  geben  wir  die  Hauptzüge  dieses  Schutzzollsystems  wieder,
wie  er  selbst  sie  definiert  hat:
1.  Das  System  des  Schutzzolls  ist  nur  in  einem  einzigen  Fall
berechtigt:  wenn  sein  Zweck  die  industrielle  Erziehung  einer
_  b  Vgl.  die  Kap.  XVII  bis  XXV,  in  denen  er  die  Manufaktnrkraft  in  ihren
Beziehungen  mit  einer  jeden  der  großen  industriellen  Kräfte  eines  Landes  untersucht.
b  Nat.  Syst.  S.  174,  Cotta.  Ausg.  1841.
            
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