Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Höhepunkt  und  Niedergang  der  klassischen  Schule.  Stuart  Mill.  423

sischen  Bauer  zu  bewundern.  Die  hauptsächlichsten  Vorteile,  die
Stuart  Mill  dem  kleinen  Besitz  zuschreibt,  sind  die  Neutralisation
der  Ungerechtigkeiten  der  Bodenrente  durch  ihre  Zersplitterung,  der
Schutz  der  unabhängigen  Produktion  gegen  ein  Versinken  in  die
Lohnarbeit,  die  Entwicklung  der  individuellen  Initiative  und  der
Intelligenz  der  Bauern,  und  hauptsächlich  der  energische  Zügel,  den
sie  dem  natürlichen  Streben  nach  einer  unüberlegten  Bevölkerungsvermehrung ­
  anlegt.
Man  muß  darauf  hinweisen,  daß  Stuart  Mill  seine  Vorliebe
für  den  kleinbäuerlichen  Besitz  —  für  die  herrliche  französische
Bauernschaft,  „the  beautiful  French  peasantry“  wie  man  sie
seitdem  genannt  hat  —  der  ganzen  radikalen  Partei  in  England  eingeimpft ­
  hat.  Die  Gesetze,  die  in  England  seit  dem  Ende  des
19.  Jahrhunderts  fortlaufend  gegeben  worden  sind,  um  mitten  in  den
großen  Latifundienbezirken  Inseln  des  Kleinbesitzes  zu  schaffen
(Small  Holding  Acts),  sind  seinem  Einfluß  zuzuschreiben.
3.  Schließlich  lehnt  sich  Stuart  Mill  nicht  weniger  stark  als
gegen  die  Bodenrente  auch  gegen  das  alte  Erbrecht  auf,  das  Eeichtümer
  an  solche  gibt,  .die  sie  nicht  erzeugt  haben.  —  Wie  wir  gesehen
haben,  machte  Senior  hier  keine  Unterscheidung,  sondern  faßte  beides
unter  demselben  Namen  „Rente“  zusammen.  —  Das  Erbrecht  erschien
Stuart  Mill  dem  wohlverstandenen  individualistischen  Prinzip  ebenso
sehr  zuwiderzulaufen  wie  die  Bodenrente  und  sogar  im  Gegensatz  zu
dem  Gesetz  der  freien  Konkurrenz  zu  stehen,  da  es  die  Konkurrenten
unter  durch  und  durch  ungleichen  Bedingungen  kämpfen  läßt.  Hierin
unterliegt  Stuart  Mill,  was  er  auch  nicht  verbirgt,  dem  Einfluß  der
Saint-Simonisten  und  ihrer  Verachtung  für  den  „Zufall  der  Geburt“.
Jedoch  stieß  er  hier,  soweit  die  testamentarische  Erbfolge  in
Betracht  kommt,  auf  eine  große  Schwierigkeit:  denn  das  freie  Verfügungsrecht ­
  über  seinen  Besitz  zu  Lebzeiten,  und  sogar  nach  dem
Tode  ist  vielleicht  der  hervorragendste  Ausdruck  der  Individualität,
bei  weitem  der  Lohnarbeit  vorzuziehen  ist  .  .  .  Aber  der  Zweck  des  Fortschrittes
ist  nicht  nur  der,  die  Menschen  in  eine  Lage  zu  versetzen,  in  der  sie  ohne  einander
anskommen  können,  sondern  ihnen  zu  gestatten,  zusammen  unter  gegenseitigen ­
  Beziehungen  zu  arbeiten,  die  keine  Abhängigkeitsbeziehungen ­
  sind“  (B.  IV,  Kap.  7,  §  4).
Die  dem  ländlichen  Kleinbesitz  als  wenigstens  partielle  Lösung  der  sozialen
Frage  zugesprochene  Bedeutung  ist  übrigens  keine  Besonderheit  Stuaet  Mill’s.  Ohne
auf  Sismondi  zurückzugreifen,  der,  wie  wir  gesehen  haben,  sich  viel  damit  beschäftigt
hatte,  wurde  sie  von  Thoknton  in  England,  in  seinem  Buch:  Befürwortung  des
bäuerlichen  Eigentums  (1848)  und  von  Hippolyte  Passy  in  Frankreich  in
einem  ausgezeichneten  kleinen  Buch:  Des  Systemes  de  culture  (1852)  eindringlich ­
  empfohlen.  Doch  blieben  die  klassischen  Yolkswirtschaftler  mehr  dem
landwirtschaftlichen  Großbetrieb  günstig  gesinnt:  besonders  Lavebgke,  Essai  sur
l’Eeonomie  rurale  de  1’Angleterre.
            
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