Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus.

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Grenzen  der  Regierungstätigkeit  in  der  Güterproduktion  und  Verteilung ­
  ist  eins  der  bedeutendsten  Probleme  der  Wirtschaftspolitik;»'
mit  Ünrecht  sieht  man  aber  in  ihm  eine  grundlegende  wissenschaftliche ­
  Frage,  die  gestatten  würde,  die  Volkswirtschaft!er  gemäß  den
verschiedenen  Lösungen,  die  sie  ihr  geben,  zu  klassifizieren.  Es  ist
klar,  daß  diese  Lösungen  nicht  nur  von  rein  ökonomischen  Betrachtungen ­
  abhängen,  sondern  auch  von  sozialen  und  politischen  Rücksichten, ­
  dem  besonderen  Begriff,  den  man  sich  von  dem  allgemeinen
Interesse  macht,  und  von  dem  Vertrauen,  das-  die  Natur  und  die
Form  der  Regierung  zu  jeder  Zeit  und  in  jedem  Lande  einfiößen  1 ).
Ebenso  klar  ist,  daß  diese  Frage  sich  stets  von  neuem  erheben  wird
solange,  als  eine  Gesellschaft  und  eine  Regierung  bestehen  werden,
und  daß  sie  beständig  neue  Antworten  erfordern  wird,  die  sich  den
neuen  Umständen,  die  die  Geschichte  schafft,  anpassen  müssen.
Wie  erklärt  sich  nun  die  außerordentliche  Bedeutung,  die  in
einem  gegebenen  Augenblick  diese  Frage  in  der  Geschichte  der
Doktrinen  erlangt  hat?
Wenn  die  Debatte  stets  auf  dem  Boden  geblieben  wäre,  auf  den
Smith  sie  gestellt  hatte,  würde  sie  aller  Wahrscheinlichkeit  nach
nicht  zu  einem  so  leidenschaftlichen  Streit  Anlaß  gegeben  haben.
Hatte  doch  Smith  das  Laisser-faire  hauptsächlich  auf  Grund  rein
wirtschaftlicher  Argumente  verteidigt.  Unter  dem  wachsenden  Einfluß ­
  des  politischen  Individualismus  und  Liberalismus  trat  jedoch
fast  überall  an  die  Stelle  dieser  einfachen  und  wohl  überlegten  Theorie
des  Laisser-faire  ein  prinzipielles  Mißtrauen  gegen  den  Staat,
während  die  Überlegenheit  der  Einzelpersonen  als  wirtschaftlicher
Faktoren  sogar  außerhalb  der  Bedingungen  der  Konkurrenz ­
  und  des  Ansporns  des  persönlichen  Interesses  für
alle  Schriftsteller  zu  einem  Axiom  wurde.
Diese  Art  und  Weise,  die  Frage  anzusehen,  tritt  ganz  besonders
bei  Bastiat  hervor.  Für  ihn  ist  der  Hauptcharakterzug  der  Regierung
nicht  die  Vertretung  der  Kollektivinteressen,  sondern  die  Tatsache,
daß  sie  nicht  anders  als  mit  zwingender  Gewalt  handelt 2 ),  während

*)  So  sagt  Ddpont-Whitb  an  einer  Stelle,  daß  der  Staat  eigentlich  erst  seit
1789  bestehe.  Der  Staat,  den  er  mit  allen  Tugenden  ausstattet,  ist  daher,  unter  Ausschließung ­
  aller  anderen,  der  konstitutionelle,  liberale  und  demokratische  Staat.  Der
Publizist  kann  sich  eine  derartige  Einschränkung  erlauben.  Bei  einem  Geschichtsforscher ­
  oder  einem  Theoretiker  wäre  sie  nicht  statthaft.
2 )  „Gerade  dieser  Sondercharakter,  als  gezwungene  Hilfskraft  auf  die  Macht
angewiesen  zu  sein,  muß  uns  .  .  .  die  Ausdehnung  und  die  Grenzen  (der  Eigenschaften ­
  des  Staates)  enthüllen.  Ich  sage:  die  Regierung  betätigt  sich  nur
durch  das  Dazwischentreten  der  Gewalt;  daher  ist  ihre  Tätigkeit
nur  dort  gerechtfertigt,  wo  dasDazwisohentreten  der  Gewalt  selbst
an  und  für  sich  gerechtfertigt  ist.“  Harmonies,  10.  Ausg.,  S.  552  und  563.
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