der Vorschüsse und von dem Unterhalt der industriellen und landwirtschaftlichen
Klassen aufgezehrt. Wenn nun die Steuern einen
Teil dieser Einkünfte, deren Verwendung unantastbar ist, aufbrauchen,
so würde nach und nach die Quelle des Reichtums versiegen. Wenn
aber im Gegenteil nur der Überfluß, den der Reinertrag vorstellt,
genommen wird, und mit noch größerer Berechtigung, wenn nur ein
Teil dieses Überflusses genommen wird, so kann die zukünftige
Gütererzeugung in keiner Weise benachteiligt werden.
Das ist durchaus klar. Wo aber wird der Staat diesen Reinertrag
fassen? — Bei denen, die ihn erhalten, also bei den besitzenden
Klassen, so daß wir zu dem bemerkenswerten Schlüsse kommen, daß
die ganze Steuer von den Grundbesitzern gezahlt werden muß. Einige
Seiten vorher hat uns das Privilegium, das die Physiokraten ihnen
ohne weiteres zusprachen, etw T as befremdet; dies ist das Lösegeld,
und es ist nicht gering! Wie und nach welchem Satze soll nun der
Betrag festgelegt werden?
Die Physiokraten wollen keineswegs die Grundbesitzer ihres Einkommens
berauben, da, wie wir gesehen haben, sie sich große Mühe
gaben, es mit vielen Gründen zu rechtfertigen. Nicht nur wollen sie
ihnen alles das lassen, was für die Rückzahlung ihrer Grundvorschüsse
und ihrer ünterhaltungkosten notwendig ist, sondern auch
alles das, was gebraucht wird, um den Stand des Besitzers „möglichst
zu heben“ 1 ). Diese Sorge, die uns ganz eigentümlich erscheint, wird
den Physiokraten von dem Gefühl der Bedeutung der sozialen Rolle
der besitzenden Klasse diktiert. „Wenn irgendein anderer Stand“,
sagt Düpont de Nemours, „dem der Grundbesitzer vorzuziehen wäre,
würden sich alle Menschen diesem anderen Stande zuwenden. Sie
würden es unterlassen, ihre beweglichen Güter zur Schaffung, Verbesserung
und Unterhaltung von Landgütern zu verwenden.“ Muß
man aber nicht in diesem Falle fürchten, daß alle Menschen sich
dem Stande des Grundbesitzers zuwenden und alle anderen Beschäftigungen
vernachlässigen werden?- Nein! die Physiokraten haben
diese Furcht nicht, sei es, weil sie denken, daß es in einem Lande
nicht zuviele Grundbesitzer geben kann, sei es, weil sie denken, daß,
wie das Land selbst, so auch die Anzahl der Grundbesitzer von Natur
begrenzt ist.
Und zum Schlüsse kommen die Physiokraten zu einem Steuersatz
von einem Drittel, nach Baudeau sogar nur von 6 / 20 des Reinertrages
(also 30%)- Wenn man für den Reinertrag 2 Milliarden
*) „Das Verhältnis der Stenern zum Reinertrag muß so sein, daß die Lage der
Grundbesitzer die bestmögliche ist, und daß ihr Stand jedem anderen in der Gesellschaft
yorgezogen wird“ (Dopont, S, 356).