Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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frage die Wissenschaft wie das politische Leben in Italien. Ein 
Reformprojekt folgte dem anderen. Bald suchte man den Hebel der 
Reform bei der Yerbrauchsbesteuerung („politica degli sgravi“), bald 
bei der direkten Besteuerung einzusetzen, bald bei beiden Punkten 
zugleich. 
Soviel von der Gesamtstruktur der italienischen Kommunal 
besteuerung im allgemeinen. 
Das italienische Gemeindesteuerwesen in seinem Ausbau im ein 
zelnen und in seiner Entwicklung darzulegen, ist nun die Aufgabe. 
Hauptteil: 
Die italienische (jemeindebesteuerung in ihrer 
Entwicklung und in ihrer Ausgestaltung im 
einzelnen. 
A. Die Entwicklung der italienischen Gemeindebestenerung in 
ihren Grundzügen. 
I. Die Vereinheitlichung der Staatsbesteuerung, eine notwendige 
Eolge der politischen Einigung des Königreichs, bedingte aus politischen 
(staatsrechtlichen) und Zweckmäßigkeitsgründen eine einheitliche staats 
gesetzliche Regelung der Kommunalbesteuerung, wenigstens in den 
Grundzügen. Dies gilt besonders in bezug auf die Wahl der Steuer 
arten und die Höhe der Steuersätze, namentlich bei solchen Steuern, 
die vom Staate und den Gemeinden gemeinsam erhoben werden, wo 
daher das fiskalische Interesse des Staats bei seinem eigenem unver 
meidlich starken und wachsenden Steuerbedürfnis durch zu hohe 
Kommunalsteuersätze bedroht wird. Nur in bestimmten gesetzlichen 
Grenzen Heß man daher den Kommunen (Gemeinden und Provinzen) 
einen Spielraum für die Steuerautonomie. 
Aber auch im Interesse der Gemeinden selbst war eine Be 
schränkung der kommunalen Autonomie in der Besteuerung geboten. 
Bei dem Streben der Gemeinden nach Ausdehnung ihres Wirkungs 
kreises drohte eine zu willkürliche und eine zu ungleichartige Ausbildung 
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