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frage die Wissenschaft wie das politische Leben in Italien. Ein
Reformprojekt folgte dem anderen. Bald suchte man den Hebel der
Reform bei der Yerbrauchsbesteuerung („politica degli sgravi“), bald
bei der direkten Besteuerung einzusetzen, bald bei beiden Punkten
zugleich.
Soviel von der Gesamtstruktur der italienischen Kommunalbesteuerung
im allgemeinen.
Das italienische Gemeindesteuerwesen in seinem Ausbau im einzelnen
und in seiner Entwicklung darzulegen, ist nun die Aufgabe.
Hauptteil:
Die italienische (jemeindebesteuerung in ihrer
Entwicklung und in ihrer Ausgestaltung im
einzelnen.
A. Die Entwicklung der italienischen Gemeindebestenerung in
ihren Grundzügen.
I. Die Vereinheitlichung der Staatsbesteuerung, eine notwendige
Eolge der politischen Einigung des Königreichs, bedingte aus politischen
(staatsrechtlichen) und Zweckmäßigkeitsgründen eine einheitliche staatsgesetzliche
Regelung der Kommunalbesteuerung, wenigstens in den
Grundzügen. Dies gilt besonders in bezug auf die Wahl der Steuerarten
und die Höhe der Steuersätze, namentlich bei solchen Steuern,
die vom Staate und den Gemeinden gemeinsam erhoben werden, wo
daher das fiskalische Interesse des Staats bei seinem eigenem unvermeidlich
starken und wachsenden Steuerbedürfnis durch zu hohe
Kommunalsteuersätze bedroht wird. Nur in bestimmten gesetzlichen
Grenzen Heß man daher den Kommunen (Gemeinden und Provinzen)
einen Spielraum für die Steuerautonomie.
Aber auch im Interesse der Gemeinden selbst war eine Beschränkung
der kommunalen Autonomie in der Besteuerung geboten.
Bei dem Streben der Gemeinden nach Ausdehnung ihres Wirkungskreises
drohte eine zu willkürliche und eine zu ungleichartige Ausbildung
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