Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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frage  die  Wissenschaft  wie  das  politische  Leben  in  Italien.  Ein
Reformprojekt  folgte  dem  anderen.  Bald  suchte  man  den  Hebel  der
Reform  bei  der  Yerbrauchsbesteuerung  („politica  degli  sgravi“),  bald
bei  der  direkten  Besteuerung  einzusetzen,  bald  bei  beiden  Punkten
zugleich.
Soviel  von  der  Gesamtstruktur  der  italienischen  Kommunalbesteuerung ­
  im  allgemeinen.
Das  italienische  Gemeindesteuerwesen  in  seinem  Ausbau  im  einzelnen ­
  und  in  seiner  Entwicklung  darzulegen,  ist  nun  die  Aufgabe.

Hauptteil:
Die  italienische  (jemeindebesteuerung  in  ihrer
Entwicklung  und  in  ihrer  Ausgestaltung  im
einzelnen.
A.  Die  Entwicklung  der  italienischen  Gemeindebestenerung  in
ihren  Grundzügen.
I.  Die  Vereinheitlichung  der  Staatsbesteuerung,  eine  notwendige
Eolge  der  politischen  Einigung  des  Königreichs,  bedingte  aus  politischen
(staatsrechtlichen)  und  Zweckmäßigkeitsgründen  eine  einheitliche  staatsgesetzliche ­
  Regelung  der  Kommunalbesteuerung,  wenigstens  in  den
Grundzügen.  Dies  gilt  besonders  in  bezug  auf  die  Wahl  der  Steuerarten ­
  und  die  Höhe  der  Steuersätze,  namentlich  bei  solchen  Steuern,
die  vom  Staate  und  den  Gemeinden  gemeinsam  erhoben  werden,  wo
daher  das  fiskalische  Interesse  des  Staats  bei  seinem  eigenem  unvermeidlich ­
  starken  und  wachsenden  Steuerbedürfnis  durch  zu  hohe
Kommunalsteuersätze  bedroht  wird.  Nur  in  bestimmten  gesetzlichen
Grenzen  Heß  man  daher  den  Kommunen  (Gemeinden  und  Provinzen)
einen  Spielraum  für  die  Steuerautonomie.
Aber  auch  im  Interesse  der  Gemeinden  selbst  war  eine  Beschränkung ­
  der  kommunalen  Autonomie  in  der  Besteuerung  geboten.
Bei  dem  Streben  der  Gemeinden  nach  Ausdehnung  ihres  Wirkungskreises ­
  drohte  eine  zu  willkürliche  und  eine  zu  ungleichartige  Ausbildung
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