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frage die Wissenschaft wie das politische Leben in Italien. Ein
Reformprojekt folgte dem anderen. Bald suchte man den Hebel der
Reform bei der Yerbrauchsbesteuerung („politica degli sgravi“), bald
bei der direkten Besteuerung einzusetzen, bald bei beiden Punkten
zugleich.
Soviel von der Gesamtstruktur der italienischen Kommunal
besteuerung im allgemeinen.
Das italienische Gemeindesteuerwesen in seinem Ausbau im ein
zelnen und in seiner Entwicklung darzulegen, ist nun die Aufgabe.
Hauptteil:
Die italienische (jemeindebesteuerung in ihrer
Entwicklung und in ihrer Ausgestaltung im
einzelnen.
A. Die Entwicklung der italienischen Gemeindebestenerung in
ihren Grundzügen.
I. Die Vereinheitlichung der Staatsbesteuerung, eine notwendige
Eolge der politischen Einigung des Königreichs, bedingte aus politischen
(staatsrechtlichen) und Zweckmäßigkeitsgründen eine einheitliche staats
gesetzliche Regelung der Kommunalbesteuerung, wenigstens in den
Grundzügen. Dies gilt besonders in bezug auf die Wahl der Steuer
arten und die Höhe der Steuersätze, namentlich bei solchen Steuern,
die vom Staate und den Gemeinden gemeinsam erhoben werden, wo
daher das fiskalische Interesse des Staats bei seinem eigenem unver
meidlich starken und wachsenden Steuerbedürfnis durch zu hohe
Kommunalsteuersätze bedroht wird. Nur in bestimmten gesetzlichen
Grenzen Heß man daher den Kommunen (Gemeinden und Provinzen)
einen Spielraum für die Steuerautonomie.
Aber auch im Interesse der Gemeinden selbst war eine Be
schränkung der kommunalen Autonomie in der Besteuerung geboten.
Bei dem Streben der Gemeinden nach Ausdehnung ihres Wirkungs
kreises drohte eine zu willkürliche und eine zu ungleichartige Ausbildung
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