Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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auf  den  Unterschied  zwischen  katastriertem  Ertrag  und  tatsächlichen
Einkünften  vermag  die  Erscheinung  nicht  ausreichend  zu  erklären.
Sieht  man  von  diesen  reallastartigen  Gestaltungen  und  von  Überwälzungsvorgängen
  ab,  so  ist  wohl  kaum  zu  hoch  gegriffen,  wenn  man
behauptet,  daß  der  Grundbesitz  in  Italien  im  Durchschnitt  mit  30
bis  50%  seines  Ertrages  mit  staatlichen  und  kommunalen  Abgaben
belastet  sei 1 ).  Ein  solcher  Steuerdruck  löst  naturgemäß  gewisse
Massenwirkungen  aus.  Man  spricht  wohl  von  „Beraubung“  der  Grundbesitzer ­
  und  von  „Expropriation“  durch  die  Staatsgewalt,  namentlich
mit  Bezug  auf  den  landwirtschaftlichen  Kleingrundbesitz.  Alle  Schuld
mißt  man  dem  Staate  zu,  da  die  Steuerzahler  nicht  immer  die  Staatsvon
  der  Kommunalsteuer  zu  unterscheiden  wissen.  Daher  vielfach
arge  Verbitterung  und  Unzufriedenheit  in  der  landwirtschaftlichen
Bevölkerung *  2  3  *  *  * ).  Man  weist  darauf  hin,  daß  der  hohe  Steuerdruck
den  landwirtschaftlichen  Fortschritt  hemme,  den  bäuerlichen  Kleingrundbesitz ­
  vielfach  ruiniere  und  die  kleinen  Grundbesitzer  vielfach
dazu  treibe,  ihr  Besitztum  preiszugeben,  indem  sie  sich  entweder  im
Lande  als  Arbeiter  (salariati)  verdingen  oder  auswandern  und  dadurch
dem  Lande  Arbeitskräfte  entziehen 8 ).
Endlich  sei  noch  der  Gebäudebesteuerung  im  besonderen
gedacht.  Hier  ist  die  Überwälzungsfrage,  namentlich  bei  einer  so
hohen  Belastung  wie  in  Italien,  besonders  wichtig.  Werden  die  Bealsteuern
  letzten  Endes  auch  von  den  Gebäudebesitzern  getragen  oder
werden  sie  auf  die  Mieter  überwälzt?  Im  letztem  Eall  ist  die  Ge*) ­

  In  dem  Gemeindesteuerreformplan  von  Majorana  vom  14.  Dezember  1905
(Seite  34)  ist  die  Gesamtbelastung  des  Grundbesitzes  in  vielen  Gemeinden  sogar
auf  80  °/ 0  (!)  und  mehr  des  Grundertrages  geschätzt.  Dagegen  spricht  der  Kommissionsbericht ­
  vom  4.  Mai  1906  —  Provvedimenti  per  le  provincie  meridionali,  per  la
Sicilia  e  per  la  Sardegna  (Nr.  358  —  A,  S.  39)  —  von  einer  durchschnittlichen
Belastung  von  30  bis  50  °/ 0 .
Nach  Leroy-Beaulieu  beträgt  die  staatliche  und  kommunale  Gesamtbelastung ­
  des  bebauten  und  unbebauten  Grund  und  Bodens  in  Frankreich,  um
dieses  zum  Vergleich  heranzuziehen,  15  bis  16%  des  Grundertrags.  (Traite  de  la
Science  des  finances,  7.  Auf.  [1906]  S.  416.)  Jedoch  sind  alle  diese  Schätzungen
nur  mit  Vorsicht  zu  behandeln.
2 )  Vgl.  auch  Ettore  Lolini,  L’imposta  sul  prodotto  dei  terreni  e  la  piccola
proprietä  rurale  in  Italia,  im  „Giornale  degli  Economisti“,  1909  (August).
3 )  Vgl.  Lolini  a.  a.  0.;  auch  Flora,  II  nostro  sistema  tribntario,  in  der
„Riforma  Sociale“.  1898,  S.  326  ff.  —  Etwa  %  der  Auswanderer  rekrutiert  sich  aus
der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung,  ohne  die  Erdarbeiter  und  Tagelöhner
(terrazzieri  e  braccianti)  mit  einzurechnen.
            
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