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höheren Altcrsjahrgänge entfallen. Seit dem 31. Dezember 1890 bis 31. Dezember 1900
ist eine erhebliche Verschlechterung bei den Selbständigen eingetreten. Am erst
genannten Tage waren erst 42-5% der über 50 Jahre alten Personen auf die
Selbständigen entfallen. Am 31. Dezember 1900 war die Zahl auf 45-8°/g
gestiegen.
Noch drastischer sind die weiteren Ergebnisse der Berufszählung. Von den
Unselbständigen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr gehörten nur
14-7 Prozent, von den Selbständigen aber 35-9 Prozent — fast zweieinhalbmal
so viel — den höheren Altcrsjahrgängen an! Von 1890 bis 1900 ist die
Anzahl der älteren Personen bei den Selbständigen von 1,017.000 auf
1,123.000, somit um 10'4 Prozent gewachsen. Die Zahl der Unselbständigen ist
dagegen von 1,375.000 auf 1,364.000 gesunken.
Die Regierungsvorlage hebt mehrfach die Verschlechterung des Alters
aufbaues in der Landwirtschaft hervor. Dem muß aber entgegengehalten werden,
daß diese Verschlechterung ausschließlich bei den Selbständigen zu finden ist. Die
Zahl der über 50 Jahre alten Personen ist von 1890 auf 1900 bei den
Selbständigen in der Landwirtschaft um 101.000 gewachsen, bei den Unselbst
ständigen um 41.000 zurückgegangen.
Wenn wir also, wie die Regierung hervorhebt, beim Altersaufbau der
agrarischen und industriellen Bevölkerung sehr scharfe Kontraste finden, so sind
sic in erster Linie auf das Konto der selbständig Erwerbstätigen zu setzen.
Schaltet man diese aus, so reduziert sich der Unterschied in der Besetzung der
höheren Altersjahrgängc zwischen Landwirtschaft und Industrie auf ein relativ
geringes Maß.
Die Riskengemeinschaft der Selbständigen und Arbeiter und
ihre finanziellen Wirkungen.
Schon die bisher angeführten Momente zeigen die große Gefahr einer
Bereinigung der Selbständigen und Unselbständigen zu einer Riskengemeinschaft,
das ist zur gemeinsamen Tragung der Lasten der Versicherung.
Das weiß auch die Regierung. Sie selbst erklärt, daß die Kosten der
Invaliden- und Altersversicherung vom Altersaufbau maßgebend beeinflußt
würden. Es seien alljährlich auf je 10.000 Versicherte bei den Selbständigen
2 5 5-8, bei den Unselbständigen 10 51 Invaliden- und Altersrentenfälle zu
zu erwarten. Es dürfe daher nicht überraschen, daß eine Invaliden- und Alters
versicherung, die über den Kreis der Unselbständigen hinausgehe, wesentlich
höhere Kosten verursachen müsse. Die Gesamtlast würde sich durch die Selbst
ständigen auf mehr als das Doppelte erhöhen. Die Versicherung der von der
Regicrungsvorlage mit 2,700.000 bezifferten Zahl der Selbständigen würde
höher zu stehen kommen, als die Versicherung der 7,300.000 Unselbst
ständigen.
Statt nun hieraus die Konsequenz zu ziehen, daß eine gemeinsame Durch
führung der Versicherung der Selbständigen und der Unselbständigen unmöglich
und unzulässig sei, beschreitet die Regierung einen anderen Weg: Die Selbst
ständigen sollen lediglich auf Altersrente Anspruch haben und überdies, um die
Lasten nicht übermäßig steigen zu lassen, nur in die zwei niedrigsten Lohn
klassen eingeteilt werden. Bei dieser Konstruktion, versichert die Regierung,
würden die Kosten der Sclbständigenversicherung von den Selbständigen allein
aufgebracht werden.
Schon das von der Regierungsvorlage beigebrachte Ziffernmatcrial beweist
die Unmöglichkeit dieser Annahme. Berücksichtigt man, daß der Entwurf den
Gesamtjahresbeitrag der Selbständigen für die Altersversicherung mit 28'37