Millionen Kronen, den der Unselbständigen für die Invaliden- und Alters
versicherung mit 10061 Millionen Kronen schätzt, so kommt man zu folgenden
interessanten Ergebnissen.
Die Jahresrenten exklusive Staatszuschuß betragen im
10.
20.
30.
40.
Für
Jahre
Mil
lionen
Kronen
in Pro
zenten
der
Beiträge
Mil
lionen
Kronen
in Pro
zenten
der
Beiträge
Mil
lionen
Kronen
in Pro
zenten
der
Beiträge
Mil
lionen
Kronen
in Pro
zenten
der
Beiträge
Selbständige
12 2
4-3
33 1
5-8 ! 44-3
52
52-9
4-7
Unselbständige
224
22
55-2
21
76-1
2-5
91-2
2-2
Im vierzigsten Jahre der Versicherung würden also die Selbständigen 4-7%
der Beiträge, die Unselbständigen nur 2-2% ihrer Beiträge, beide exklusive des
Staatszuschusses, erhalten. Achnlich nach 10, 20 und 30 Jahren. Das bedeutet:
Die Unselbständigen werden Kapitalien aufbringen, aus deren Erträgnissen ein
erheblicher Teil der Altersrenten der Selbständigen bestritten werden wird.
Dennoch leugnet die Regierung die Benachteiligung der Unselbständigen.
Es wird insbesondere gegen die Behauptung, daß die Arbeiter und Industriellen
zu Gunsten der versicherten Selbständigen Mittel aufbringen müssen, ein
gewendet: Die Versicherung beginne für Jedermann mit dem sechzehnten Lebens
jahre, so daß auch der Selbständige vom sechzehnten bis zum fünfundsechzigsten
Lebensjahre Prämien entrichte, zuerst als unselbständig und dann als selbständig
Erwerbstätiger. Ueberdies habe er nur den Anspruch auf Altersrente.
Dabei wird nur übersehen, daß nach der Annahme des Entwurfes
2,700.000 Gewerbetreibende und Bauern die Anwartschaft auf Altersrente
erwerben werden, die als Unselbständige keinerlei Einlagen machen konnten.
Wenn jemand sechs oder zwölf Kronen jährlich einzahlt, kann er unmöglich eine
Altersrente von dem im Gesetze versprochenen Ausmaße erwerben, sobald es sich
um eine Schichte von so ungünstigem Altersaufbau wie bei den Selbständigen handelt.
Schon die Uebergangszeit wird also mit den durch die eigenen Prämien
nicht gedeckten Anwartschaften von 2,700.000 Selbständigen für lange Zeit
hinaus die Invaliden- und Altersrentenkasse belasten. Frühestens in 9 bis
14 Jahren nach Beginn der Sozialversicherung kann der Zufluß solcher Betriebs
inhaber erwartet werden, die vom 16. Lebensjahre ab ihre Prämien eingezahlt
haben. Aber auch dann werden jahrelang Tansende von Selbständigen in den
Bereich der Altersversicherung eintreten, ohne diese Bedingnng zu erfüllen. Es
kann ein volles Mcnschenaltcr vergehen, bevor sich dasjenige verwirklicht, was
heute fälschlich als Tatsache hingestellt wird: daß die versicherten Selbständigen
ihre Anwartschaft auf Altersrente auf Grund von Einlagen erwerben, die sic
vom 16. bis zum 65. Lebensjahre geleistet haben.
Dabei geht man aber auch von der Annahme aus, daß alle Selbständigen,
die zur Zahlung der Beiträge verpflichtet sind, diese auch entrichten werden. Man
Übersicht, daß bisher nur die wirtschaftlich kräftigeren Elemente in die Versiche
rung einbezogen sind. Erfüllen sich die Pläne der Regierung, so werden wir
nunmehr auch jene zahlreichen Schichten erreichen, die außerstande sind, auch nur
eine Hilfskraft in ihrem Betriebe zu beschäftigen. Die gewerbliche Betriebs
zählung von 1902 kennt 693.000 Betriebe, in denen nur der Inhaber, 206.000
Betriebe, in denen auch noch Familienangehörige beschäftigt werden. Die land