Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Zufluß  jüngerer  Arbeitskräfte  zur  Stadt  auch  bei  uns  keine  KrfiMmU"^UÜssiger
Spekulanten  ist.  Nur  daß  die  Wanderbcwegung  nicht  die  von  der  Regierungsvorlage ­
  über  die  Sozialversicherung  angenommene  Richtung,  einschlägt.  In  Wirklichkeit ­
  ist  die  Fluktuation  unserer  Bevölkerung  weit  umfangreicher,.  als  die  angeführten ­
  Zahlen  vermuten  lassen.  Nicht  weniger  als  ;  35-6®/ 0  der  Geburtsbevölkerung ­
  wohnten  am  31.  Dezember  1900  außerhalb  ^ihres  Geburtsortes,
während  nur  6-1%  außerhalb  ihres  Gcburts  landes  wctxen.  Die  Fluktuätion
umfaßte  die  enorme  Masse  von  9,139.000  Personen,  volflwekchen  aber  83%
im  Geburtslandc  verblieben  waren.  Bon  der  Heimatsbevölkerung  waren  gar
39%  außerhalb  ihrer  Heimatsgemeinde  wohnhaft.
Die  Wanderbewegung  innerhalb  der  Königreiche  und  Länder  ist  somit
vier-  bis  fünfmal  so  groß,  als  der  Austausch  zwischen  den  einzelnen  Königreichen
und  Ländern.  Hier  sind  die  starken  Wirkungen  der  Wanderbewegung  zu  suchen,
mit  welchen  aber  eine  Riskcngemeinschaft  zwischen  der  Gesamtheit  der  im  Reichsrate
vertretenen  Königreiche  und  Länder  freilich  nicht  zu  begründen  ist.  Den  Charaktereiner
  wirklichen  Massenerscheinung  nimmt  die  Landflucht  nur  innerhalb  der
einzelnen  Königreiche  und  Länder  an.
Schon  früher  habe  ich  übrigens  gezeigt,  daß  die  verschiedene  Altersverteilung ­
  in  Landwirtschaft  und  Industrie  einen  bedrohlichen  Charakter  überhaupt
nur  durch  die  Einbeziehung  der  Selbständigen,  keineswegs  aber  durch  die  Wanderbewegung
  annimmt.  Es  spricht  also  nichts  für  die  Notwendigkeit  einer  Rcichsvcrsicherungskasse
  als  Gebot  der  Gerechtigkeit,  vielmehr  allctz  gegen  eine  Riskcngemcinschaft
  für  die  Industrie  und  Landwirtschaft  des  ganzen  Reiches.  Wollte
man  mit  der  Regierung  als  einzig  entscheidendes  Moment  für  die  Zahl  der
Rentenfällc  den  Altersaufbau  annehmen,  dann  ist  es  klar,  daß  gerade  Galizien
mit  seinem  äußerst  günstigen  Altersaufbau  ein  geringeres  Erfordernis  haben
würde  als  die  industriellen  Gebiete  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien.
Freilich  muß  ich  der  Ansicht  Ausdruck  geben,  daß,  so  belangreich  auch  die
starke  Besetzung  der  höheren  Altersjahrgänge  für  die  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  sein  mag,  doch  noch  Umstände  nachweisbar  sind,  die  ihr  an  Bedeutung ­
  nicht  nachstehen,  andere,  die  ihr  dem  Gewichte  nach  nahekommen.
Soll  der  ungünstige  Altersaufbau  zu  einer  erheblichen  Zahl  von  Rcntcnansprüchen
  führen,  so  ist  das  Vorhandensein  einer  zweiten  Bedingung  notwendig:
das  Vorherrschen  einer  niedrigen  Lebenshaltung  und  ungünstiger  Lohnbezüge.
Nur  wo  diese  beiden  Umstände  zusammentreffen,  wird  der  Drang  nach  einer
Invalidenrente  ein  lebhafter  werden.  Ich  wage  sogar  die  Behauptung,  daß  das
eine  Moment,  die  Niedrigkeit  des  Einkommens,  für  sich  allein  schon  genügt,
um  die  Zahl  der  Rentcnwcrber  zu  steigern.  Dagegen  kann  dort,  wo  die
ungünstige  Altersgruppierung  durch  giinstige  Lebenshaltung  kompensiert  wird,
«in  übermäßiges  Verlangen  nach  der  Invalidenrente  nicht  ausgelöst  werden.
Wie  groß  die  Unterschiede  in  der  Lebenshaltung  sind,  beweist  unsere
Unfallstatistik.  Wir  erfahren  aus  ihr,  daß  die  agrarische  Lohnarbciterschaft
Oesterreichs  im  Durchschnitt  nur  die  Hülste  des  Lohneinkommens  der  industriellen
Proletarier  Oesterreichs  bezieht.  Die  Differenzierung  steigert  sich,  wenn  wir
einzelne  Länder  einander  gegenüberstellen.  Für  den  Drang  nach  Invalidenrente
kann  es  aber  nicht  bedeutungslos  sein,  wenn  der  landwirtschaftliche  Arbeiter  in
Galizien  ein  Jahreseinkommen  von  durchschnittlich  K  229  2,  in  Niederösterreich
von  K  685-2  hat.  Es  muß  auch  für  den  Andrang  zur  Invalidenrente  verschieden ­
  wirken,  wenn  der  Arbeiter  in  Maschinen-  und  Wcrkzcugfabriken  Niederösterreichs ­
  auf  ein  DurchschniUsjahrescinkommen  von  K  1230  2,  der  Textilarbeiter ­
  in  Mähren  auf  l<  540-8  kommt.
Es  darf  weiter  nicht  außer  Acht  gelassen  werden,  daß  die  österreichische
.Regierungsvorlage.ebenso.wie  das  deutsche  Gesetz  die  Invalidenrenten  mit  dem
            
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