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Zum Schutz des Bauhandwerks seitens der
Baugenossenschaften trat auch wieder die tatkräftige
Unterstützung und wirtschaftliche Förderung
durch die Handwerkskammer. So richtete die Handwerkskammer
an den Rheinischen Verein für Kleinwohnungswesen
Düsseldorf folgendes Schreiben:
„Ihren Bestrebungen, den Kleinwohnungsbau
zu fördern, haben wir stets das größte Interesse
entgegengebracht und auch versucht, die Handwerker
für Ihre Aufgaben zu interessieren. Das
ist zum Teil schon von Erfolg gewesen, wir erinnern
nur an die letztjährige gemeinsame Veranstaltung
einer Kleinwohnungsbauwoche und an
unsere gemeinsame Ausstellung in Krefeld.
Das Interesse des Handwerks an Ihren Bestrebungen
würde sicher noch zunehmen, wenn Ihr
Verein sich entschließen wollte, die ihm nahestehenden
Baugenossenschaften zu veranlassen, nach
Möglichkeit bei der Vergebung von Bauarbeiten
und Wohngebäuden nicht nur die kapitalistischen
Bauunternehmungen, sondern auch die handwerklichen
Unternehmungen, oder gegebenenfalls die
Vereinigungen von Handwerkern zu berücksichtigen.
Das würde einer ganz wesentlichen Förderung des
Handwerks durch wirklich praktische Maßnahmen
gleichkommen, wofür wir und das gesamte Handwerk
Ihrem Verein zu außerordentlichem Danke
verpflichtet wären, wir wären Ihnen sehr verbunden,
wenn Sie uns Ihre Ansicht hierüber gefl.
mitteilen wollten."
Darauf erging folgende Antwort:
„In Verfolg des gefälligen Schreibens teilen
wir Ihnen ergebenst mit, daß die gemeinnützigen
Baugenossenschaften bei Vergebung von Bauarbeiten
schon jetzt in weitestem Maße die handwerklichen
Unternehmungen berücksichtigen. Soweit
es uns möglich war, haben wir sowohl bei
den bestehenden und uns angeschlossenen Bauvereinen,
wie besonders auch bei Neugründungen
solcher Vereine unsern Einfluß dahin geltend gemacht,
daß bei der Herstellung von Häusern den
örtlichen Instanzen keine Konkurrenz gemacht, vielmehr
möglichst weitgehend das Handwerk herangezogen
wird, wir werden auch für die Folge
unser Augenmerk hierauf wenden."
Folterung Des Flektro4nstallationsgecoerbes.
Die Errichtung von Überlandzentralen
am Niederrhein und die Übertragung der Elektrizität
auf das Land, ließ die Handwerkskammer ihr
Augenmerk darauf richten, den Handwerkern bei
den einschlägigen Arbeiten eine gewinnbringende
Beteiligung zu ermöglichen. Es lag nämlich die
Gefahr nahe, daß sich Monopole der Großfirmen
ausbilden würden. Man befürchtete ein Inftallations-
und Material-Monopol. Der Vorstand hat
gegen diese Gefahr das Handwerk zu schützen gesucht
und den Verwaltungsbehörden weitgehende
Berücksichtigung der elektrischen Spezialfirmen empfohlen.
Gleichzeitig suchte sie eine Verständigung
mit den großen elektrischen Werken über die Beteiligung
von Handwerkern bei der Herstellung
von Anschlußleitungen sowie über die Lieferung
von Installationsmaterialien herbeizuführen. In
letzterer Hinsicht hat sie besonders mit dem verband
der elektrotechnischen Spezialfabriken zusammengearbeitet.
Diese Bemühungen waren von Erfolg gekrönt;
denn die elektrischen Gesellschaften erklärten sich
bereit, Installateure, die an den Llektrizitätskursen
der Handwerkskammer, welche gerade bezwecken,
die Installateure für die Verwendung bei der
Einrichtung von Ueberlandleitungen geeignet zu
machen, teilgenommen hatten, zu den Arbeiten
heranzuziehen. Dar hat zunächst die Allgemeine
Llektrizitätsgesellschaft in Berlin — bekanntlich
eine der größten Weltfirmen — zugesichert, die es
offen aussprach, daß die großen Llektrizitätsfirmen
das größte Interesse daran hätten, leistungsfähige
Installateure heranzuziehen.
Der Vorstand hat bei den Vertretern des Rheinisch-Westfälischen
Elektrizitätswerkes, dem die Errichtung
der Ueberlandzentrale für den ganzen
Niederrhein übertragen worden ist, Entgegenkommen
gefunden. So ist insbesondere erreicht worden,
daß die Teilnehmer an den Elektrizitätskursen der
Kammer den Unterricht an den Königlichen vereinigten
Maschinenbauschulen zu Löln anstatt der
üblichen drei Monate nur drei Wochen zu besuchen
brauchen, wenn sie zu der Herstellung der Überlandleitungen
herangezogen werden wollen. Gegenüber
den sogenannten Konsumentengenossenschaften, die