Full text: Organisation

IV. Staatliche und private Organisation. 
87 
Verhältnis bei logischer und ästhetischer Beurteilung 
kein anderes ist, braucht hier nur der Vollständigkeit 
halber erwähnt zu werden. Überall würden wir tief 
unter der möglichen Leistung stecken bleiben, müßten 
wir immerzu in vollem Wortsinn „wollen" und ersparte 
uns nicht die Gewöhnung einen großen Teil geistiger 
Kraft, den wir dann für neue Zwecke verwenden 
können. Das Gleiche gilt nun für jede Organisation. 
Irgendwie mechanisiert, eingeübt, gewohnt muß auch 
hier vieles werden, sonst käme man ja aus dem „Organi 
sieren" niemals heraus und müßte alles stets wieder 
aufs neue schaffen. Aber die Organisationen zeigen 
darin eine Verschiedenheit, daß die einen mehr und 
immer neue Impulse und Anstöße erfordern, die and 
ren eine stärkere Mechanisierung vertragen. Denn auch 
hier ist es wünschenswert, daß die Gewohnheit an die 
Stelle des Willens rückt, nur ist es bei vielem nicht 
möglich. Auch dies kann an der Armee deutlich wer 
den; so gewiß sie als Ganzes kein Mechanismus ist, so 
muß doch vieles so funktionieren, als sei es eine Ma 
schine; anderes erfordert nnablässige Aufmerksamkeit 
und immer neuen Energieaufwand der Führenden. 
Und das Verhältnis von beidem ist bei den einzelnen 
Anfgaben, Dienstzweigen, Betrieben durchaus nicht das 
Gleiche. 
Überträgt man aber das gesamte Bild auf den 
Staat, so sind offenbar die Privatorganisationen die 
jenigen, die die meiste Initiative verlangen bezw. den 
meisten „Willen", die Staatsbetriebe aber diejenigen, 
die am meisten Gewohnheit oder Mechanisierung ver 
tragen. Und auch das zeitliche Nacheinander findet in 
derselben Weise statt: anfangs mußte alles gewollt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.