IV. Staatliche und private Organisation.
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Verhältnis bei logischer und ästhetischer Beurteilung
kein anderes ist, braucht hier nur der Vollständigkeit
halber erwähnt zu werden. Überall würden wir tief
unter der möglichen Leistung stecken bleiben, müßten
wir immerzu in vollem Wortsinn „wollen" und ersparte
uns nicht die Gewöhnung einen großen Teil geistiger
Kraft, den wir dann für neue Zwecke verwenden
können. Das Gleiche gilt nun für jede Organisation.
Irgendwie mechanisiert, eingeübt, gewohnt muß auch
hier vieles werden, sonst käme man ja aus dem „Organi
sieren" niemals heraus und müßte alles stets wieder
aufs neue schaffen. Aber die Organisationen zeigen
darin eine Verschiedenheit, daß die einen mehr und
immer neue Impulse und Anstöße erfordern, die and
ren eine stärkere Mechanisierung vertragen. Denn auch
hier ist es wünschenswert, daß die Gewohnheit an die
Stelle des Willens rückt, nur ist es bei vielem nicht
möglich. Auch dies kann an der Armee deutlich wer
den; so gewiß sie als Ganzes kein Mechanismus ist, so
muß doch vieles so funktionieren, als sei es eine Ma
schine; anderes erfordert nnablässige Aufmerksamkeit
und immer neuen Energieaufwand der Führenden.
Und das Verhältnis von beidem ist bei den einzelnen
Anfgaben, Dienstzweigen, Betrieben durchaus nicht das
Gleiche.
Überträgt man aber das gesamte Bild auf den
Staat, so sind offenbar die Privatorganisationen die
jenigen, die die meiste Initiative verlangen bezw. den
meisten „Willen", die Staatsbetriebe aber diejenigen,
die am meisten Gewohnheit oder Mechanisierung ver
tragen. Und auch das zeitliche Nacheinander findet in
derselben Weise statt: anfangs mußte alles gewollt,