IV. Staatliche und private Organisation.
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Butter, Milch usw. wurde moralisch getadelt, wenn er
nicht verkaufte, während er vor dem Krieg machen
konnte, was er wollte, auch die Lebensrnittel zugrunde
gehen lassen oder dem Vieh verfüttern. Jetzt auf ein
mal beschränkte man sein Recht durch das Bedürfnis
der Allgemeinheit: er durfte nicht nur, nein er sollte
und mußte verkaufen. Aber auch schon vor dem Krieg,
z. B. bei Bergarbeiterstreiken, als einmal Kohle zu man
geln drohte, da konnte man genau merken, daß die
„öffentliche Meinung" den Bergwerksbesitzern nicht
dieselbe Art von Eigentum an der Kohle zusprach, wie
etwa an ihren Privathäusern, deren Einrichtung, oder
ihrem Geld. Hier bereitet sich eine Änderung vor, die
das unbeschränkte Eigentum an Gütern, die für die
wichtigen Lebensinteressen des Volkes unentbehrlich
sind, einfach aufhebt und die ich nun kurz zu begründen
versuchen will.
Die extremsten Anschauungen über die Bedeutung
und das Recht des Eigentums haben sich geschichtlich
gegenübergestanden: etwa die Lehre, es sei ein Teil
der sittlichen, göttlichen Weltordnung und dagegen der
kecke Satz des Kommunismus: „Eigentum ist Diebstahl"
(Proudhon). Beide Theorien berufen sich auf die
„Natur", indem einmal das Privateigentum, das
andere Mal der Gemeinschaftsbesitz als das eigentlich
„Natürliche" erklärt und damit nur bewiesen wird, daß
sich aus einem so allgemeinen leeren Schlagwort wie
„Natur" auch hier gar nichts beweisen läßt. Demgegen
über hat die neuere Rechtsphilosophie vor allem die
Entstehung des Eigentums in Helles Licht gerückt,
unter reicher Benützung der anthropologischen Tat
sachen, und dadurch eine Unterlage geschaffen, auf der