Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Tarifen, sondern auch von der Kostenersparnis ab. Es muß 
daher die möglichste Verminderung der Produktionskosten 
erstrebt werden. Derartige Ersparnisse lassen sich durch Er 
leichterungen und Vereinfachungen im Verkehr mit dem 
Publikum mittelbar erzielen, indem die Benutzer von Verkehrs- 
einrichtnngen zur Erledigung mechanischer Verrichtungen bei 
den einzelnen Verkehrsakten selbst behilflich sind. Im Verkehr 
mit der Post ist dies seit neuerer Zeit in gewissem Umfange 
mit gutem Erfolge üblicksi). Es findet dabei eine Arbeits 
teilung in der Weise statt, daß das Publikum einen Teil der 
Arbeit erledigt, der eigentlich bei Auflieferung oder Ankunft 
von Sendungen den Postdienststellen obliegt. Jede derartige 
Arbeit ist im einzelnen nicht bedeutend und unschwer durch 
führbar. Bei Massenhaftigkeit der Verkehrsakte, wie sie im 
Postwesen ständig vorkommt, summieren sich jedoch die in 
jedem Fall erzielten Arbeitsersparnisse in bemerkenswerter 
Weise. Ihre Gesamtheit trägt trotz der Notwendigkeit be 
sonderer Kontrollmaßregeln wesentlich zur Minderung der 
Produktionskosten für die Post bei, Zeit und Arbeitskräfte 
lassen sich verfügbar machen und bei zweckmäßiger Organi 
sation in angemessener Weise nutzbringend verwenden. 
Auch beim Postzcitungsdienst könnten in der angedeuteten 
Weise mittelbar Kostenersparnisse erzielt werden, wenn zur 
Durchführung des bereits mehrfach erwähnten Ueberweisungs- 
verfahrens für Verlegerexemplare in größerem Umfange die 
Interessenten, die Verleger, herangezogen würden. 
i) Größere vertrauenswürdige Firmen dürfen gewöhnliche Pakete 
in gewissem Umfange selbst wiegen, mit Aufgabezetteln usw. bekleben, 
buchen und vollständig versandfertig summarisch an die Post abliefern 
(A. D. A. V, 2 H 13 VI). Eine ähnliche Einrichtung gibt es 
— inutatis mutandis - für die Einlieferung von Postanweisungen 
(a. a. O. § 14 VII a). Es sind Formulare zu Postanweisungen mit 
einem anhängenden Vordruck für die Einlieferungsbescheinigung, den der 
Einzahler selbst auszufüllen hat, eingeführt (fl. a. D. V, 1 § 20 IV). 
Ferner ist u. U. das Vorschreiben von Einliefernngsbescheinigungen zu 
allen Postsendungen gestattet (a. a. O. V, 2 § 7 Via). Für Nach- 
uahmepakete sind besondere Formulare zu Begleitadrcssen und für Nach 
nahme-Karten besondere Kartenformularc mit anhängender, vom Ab 
sender auszufüllender Postanweisung oder Zählkarte, zu benutzen 
(a. a. O. V, 1 z 19, I).
	        
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