Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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a) 2 Pf. für jeden Monat der Bezugszeit, 
b) 15 Pf. jährlich für das wöchentlich einmalige oder 
seltenere Erscheinen einer Zeitung sowie 15 Pf. jährlich 
mehr für jede weitere Ausgabe in der Woche, 
c) 10 Pf. jährlich für jedes Kilogramm des Jahrcsgewichts 
einer Zeitung unter Gewährung eines Freigewichts von 
je 1 Kilogramm für so viel Ausgaben, wie der Gebühr 
zu b) unterliegen. 
§ 3. Hauptsächlichste Merkmale der verschiedenen 
Zeitungsgebührentarife. 
Nach ihren hauptsächlichsten Merkmalen lassen sich die 
deutschen Zeitungsgebührentarife in folgende drei Gruppen 
gliedern: a) der Tarif nach der Bogenzahl der Zeitungen, 
b) der Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen, c) der 
gemischte Tarif. 
a) Der Tarif nach der Bogenzahl der Zeitungen. 
Das Regulativ vom Jahre 1821 L ) legte der Zeitungs- 
gebühren-Berechiiung die Zahl der ganzen, halben usw. Bogen 
zugrunde, die jede Zeitung jährlich erfahrungsgemäß aufwies. 
Das Grundprinzip dieses Tarifs war eine rohe Berücksichtigung 
von Leistung und Gegenleistung. Als Maßstab für die Be 
wertung der postalischen Leistungen kam, wenn auch nur 
mittelbar, lediglich das von der Zahl der Bogen abhängige 
Gewicht der Zeitungen in Betracht. Die Bogenzahl war an 
und für sich ziemlich belanglos bei der technischen Behandlung 
der Zeitungen; für die einzelnen Manipulationen bedeutete es 
keinen wesentlichen Unterschied, ob eine Zeitnngsnummer einen 
oder mehrere Bogen umfaßte. Dagegen machten sich je nach 
der Zahl der Bogen Gewichtsunterschiede bei der Beförderung 
der Zeitungen in gewissem Grade bemerkbar. Sie erforderten 
u. U. eine stärkere Inanspruchnahme der Arbeitsleistungen der 
Post und besondere Aufwendungen beim Transport, weil 
dieser in der Hauptsache mit der Reitpost ausgeführt wurde, 
’) G. S. 1821 S. 215.
	        
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