Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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a)  2  Pf.  für  jeden  Monat  der  Bezugszeit,
b)  15  Pf.  jährlich  für  das  wöchentlich  einmalige  oder
seltenere  Erscheinen  einer  Zeitung  sowie  15  Pf.  jährlich
mehr  für  jede  weitere  Ausgabe  in  der  Woche,
c)  10  Pf.  jährlich  für  jedes  Kilogramm  des  Jahrcsgewichts
einer  Zeitung  unter  Gewährung  eines  Freigewichts  von
je  1  Kilogramm  für  so  viel  Ausgaben,  wie  der  Gebühr
zu  b)  unterliegen.
§  3.  Hauptsächlichste  Merkmale  der  verschiedenen
Zeitungsgebührentarife.
Nach  ihren  hauptsächlichsten  Merkmalen  lassen  sich  die
deutschen  Zeitungsgebührentarife  in  folgende  drei  Gruppen
gliedern:  a)  der  Tarif  nach  der  Bogenzahl  der  Zeitungen,
b)  der  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen,  c)  der
gemischte  Tarif.
a)  Der  Tarif  nach  der  Bogenzahl  der  Zeitungen.
Das  Regulativ  vom  Jahre  1821 L )  legte  der  Zeitungsgebühren-Berechiiung
  die  Zahl  der  ganzen,  halben  usw.  Bogen
zugrunde,  die  jede  Zeitung  jährlich  erfahrungsgemäß  aufwies.
Das  Grundprinzip  dieses  Tarifs  war  eine  rohe  Berücksichtigung
von  Leistung  und  Gegenleistung.  Als  Maßstab  für  die  Bewertung ­
  der  postalischen  Leistungen  kam,  wenn  auch  nur
mittelbar,  lediglich  das  von  der  Zahl  der  Bogen  abhängige
Gewicht  der  Zeitungen  in  Betracht.  Die  Bogenzahl  war  an
und  für  sich  ziemlich  belanglos  bei  der  technischen  Behandlung
der  Zeitungen;  für  die  einzelnen  Manipulationen  bedeutete  es
keinen  wesentlichen  Unterschied,  ob  eine  Zeitnngsnummer  einen
oder  mehrere  Bogen  umfaßte.  Dagegen  machten  sich  je  nach
der  Zahl  der  Bogen  Gewichtsunterschiede  bei  der  Beförderung
der  Zeitungen  in  gewissem  Grade  bemerkbar.  Sie  erforderten
u.  U.  eine  stärkere  Inanspruchnahme  der  Arbeitsleistungen  der
Post  und  besondere  Aufwendungen  beim  Transport,  weil
dieser  in  der  Hauptsache  mit  der  Reitpost  ausgeführt  wurde,

’)  G.  S.  1821  S.  215.
            
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