Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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wurde,  nur  auf  die  Gesamtkosten-Deckung  der  Leistungen
überhaupt  ankommt.  Es  ist  unbedenklich,  diesen  oder  jenen
Dienstzweig  u.  U.  mit  Verlust  zu  betreiben,  wenn  der  Verlust
ohne  Härten  durch  höhere  Erträge  anderer  Leistungen  ausgeglichen ­
  werden  kann.  Eine  Verkehrszunahme  in  irgendeinem
Dienstzweige  vermag  z.  B.  derartige  Erträge  zur  Folge  zu
haben.  Deshalb  ist  es  nicht  gleich  nötig,  auf  die  Mehreinnahmen
  zu  verzichten  und  eine  entsprechende  Verbilligung  der
Verkehrsleistungen  eintreten  zu  lassen.  Ein  solches  Verfahren
würde  in  störender  Weise  die  Stetigkeit  der  Tarife  beseitigen
und  den  Ausgleich  von  Zuschüssen  unmöglich  machen,  die  in
verkehrsschwächeren  Zeiten  oder  im  Interesse  einzelner  Dienstzweige ­
  erforderlich  werden.
e)  Zusammenfassung.
Etwa  während  der  ersten  zwei  Drittel  des  19.Jahrhunderts
als  es  noch  im  wesentlichen  darauf  ankam,  aus  dem  Postwesen
möglichst  hohe  Reinerträge  zu  erzielen,  war  für  den  neu  eingeführten, ­
  verhältnismäßig  wenig  ausgebauten  staatlichen
Zeitungsvertrieb  der  privatwirtschaftliche  Verwaltnngsgrundsatz
am  Platz.  Heute  gilt  für  die  Post  im  allgemeinen  das
Gebührenprinzip  als  das  ideale  System  der  finanziellen  Behandlung. ­
  Auch  für  den  Zeitungsvertrieb  ist  es  jetzt  angebracht
denn  dieser  stellt,  wie  ausgeführt  worden  ist,  gegenwärtig  eine
wohl  ausgestaltete,  überallhin  verzweigte  Verkehrseinrichtung
von  hoher  volkswirtschaftlicher  Bedeutung  dar,  bei  der  es
auf  die  Erzielung  möchlichst  großer  Reinerträge  nicht  mehr
ankommen  darf.
Einen  Teil  der  Zeitungen,  d.  s.  alle  die,  auf  die  sich  das
ausschließliche  Beförderuugsrecht  der  Post  nicht  erstreckt,  ferner
die  Zeitschriften  vertreibt  die  Post  allerdings,  was  schon  erwähnt ­
  worden  ist,  im  Wettbewerb  mit  Privaten.  Nach  den
oben  unter  e)  angestellten  Erörterungen  wäre  für  diesen
Konkurrenzbetrieb  das  privatwirtschaftliche  Prinzip  nicht  zu
beanstanden;  es  käme  also  in  Frage,  nur  für  den  Vertrieb
der  dem  Postzwang  unterliegenden  politischen  Zeitungen  das
            
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