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Bürgschaltsschnlden.
Debet
Bürgschafts- (Aval-) Debitoren- Konto.
Kredit
b) Rückbuchung: Aval-Kto. 10 000
Übernahme;
a) Aval-Konto 10 000
<h) Aval-Konto 10 000
Konto der Bürgschaftsverpflichtungen 1 ).
ftiiC KinUis.i"| °’ (Aval-Konto, Avalakzepten Konto) Vormerkung
h) Rückbuchung:
Bürgschaftsdebitoren-Kto. 10 000
r») Kassen-Konto: Zahlung.. 10 000
a) Bürgschaftsdebitoren-Kto. 10 000
c,) Bürgschafts-(Aval-)Debit. 10 000
ja) Avaldebitoren ....
(c,) Regreßforderung®)
Jahresbilanz.
Avalverbindlichkeiten
10 000
Der Gläubiger, dessen Forderung durch eine Bürgschaft gesichert
ist, berücksichtigt die Sicherheit nur in seiner Vermögensbilanz
durch Einreihung der Forderung in die Gruppe: Durch
Bürgschaft gedeckte Forderungen.
6. Fall: „Das Hauptbuch soll jederzeit nicht bloß zeigen,
w as bis dahin an solchen Auslagen (d. s. periodische Leistungen,
deren Jahressumme bekannt ist, die jedoch ratenweise bezahlt
werden) wirklich bezahlt wurde, sondern auch was die Firma bereits
zu zahlen wirklich schuldig ist, aber noch nicht bezahlt hat.“
{Schrott, S. 280 f.) Die B. verrechnet Verbindlichkeiten auf
einem Konto der Schulden — die Schuld kommt ins Haben
des Kontos, wird zur Tilgung vorgemerkt — oder auf einem
Konto der Lasten und Erträgnisse als Verlustausgabe zum Ausdruck
(vgl. S. 218).
Auf die Verlustausgaben bezieht sich die zitierte Bemerkung
v ° n Schrott. Er führt aus, daß beispielsweise Bornaccini (Idee
teoretiche e praktiche di Ragionateria e di doppia registratione,
Bitnino 1818) am 1. Januar bereits die Jahresgehälter der An-M
Avalkreditoren-Konto bei Bürgschaften im Sinne des bürgerlichen
Rechts (§§ 765 ft.), Avalakzepte bei Wechselbürgschaften (Art. 81
w ■ O.). Wegen der verschleierten Wechselbürgschaft vgl. Lettner, Bank-^chäft,
4. Aufl., S. 300 f.
2 ) Nach der Zahlung durch den Bürgen bleibt dessen Regreßtorderun
g bestehen; sie ist in die Jahresbilanz mit dem wahrscheinlichen Werte
"k® Einganges einzustellen.