46
Die Kontierung.
Die Personifikation findet sich bei den ältesten Schrift
stellern über B., sie ist als vorläufiges Erklärungsprinzip der-
doppelten B. vorzüglich geeignet. „Ein personifizierender Sprach
gebrauch wird vielfach auch deswegen in der B. festgehalten,
weil er bei schwierigeren Buchungen nicht selten die Anwendung
der richtigen Grundsätze erleichtert“ (Simon, Bilanzen, S. 65).
Die Verrechnung der Dienstleistungen, der unmittelbaren
Gewinne und Verluste und der Übertragungs- oder Verrechnungs
posten läßt sich ohne schwerverständliche, gequälte Konstruk
tion nicht im Sinne der Personifikation erklären.
7. Abschnitt.
Die Kontierung.
Der Umfang des einem Konto zugewiesenen Verrechnungs-
stoffes kann enger oder weiter sein. Die Auswahl der für eine
Unternehmung zu errichtenden Konten, ihre Benennung und
der Inhalt des Buchungsstoffes, die sogenannte Kontierung, wird
im allgemeinen von der Absicht des Unternehmers, von der ge
wünschten größeren oder geringeren Ausführlichkeit in der Dar
stellung der Ergebnisse, von dem Gegenstände, dem Umfang
der Unternehmung, der ganzen Organisation der B. und des
Verrechnungswesens überhaupt abhängig sein. Allgemeine
Regeln ergeben sich nur aus Erwägungen wirtschaftlicher und
rechtlicher Natur.
Auf einem Konto sollen entweder nur Aktiva oder nur
Schulden, nicht beide gleichzeitig verrechnet werden. Praktische
Buchhalter errichten häufig Konten, auf denen gleichzeitig Ver
mögens- und Schuldenteile fortlaufend aufgezeichnet werden.
Das Kontokorrentkonto verrechnet beispielsweise Buchschulden,
Buchforderungen, häufig sogar das Bankguthaben. Im Interesse
der Klarheit und der Kontrolle der Hilfsbücher ist es besser,
solche Konten zu vermeiden, beispielsweise ein Debitoren-
(Kunden-) und ein Lieferanten-(Kreditoren-)Konto zu führen,
Bankschulden, Postscheckguthaben auf Sonderkonten zu ver
rechnen. Die Benennung der Konten sei einfach, eindeutig und
auch den Fernstehenden verständlich.