Full text : Die Zukunft unserer Wirtschaft

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herauf,  etwa  im  Wege  der  vielbesprochenen  Kreiseinteilung
  auf  nationaler  Grundlage,  notwendig  sein  wird.
Hinen  großen  Schritt  nach  vorwärts  würde  es  wohl  auch
bedeuten,  wenn  die  Kronlandseinteilung  aufgelassen
würde;  ihr  fehlt  die  administrative  und  zumeist  auch  die
politische  Berechtigung.  Was  man  zu  ihren  Gunsten  anführt,
  ist  das  provinziale  Vaterlandsgefühl;  es  ist  aber  sehr
fraglich,  ob  es  nicht  besser  zugunsten  des  Staatsgefühles
zurücktreten  sollte.

XVI.
Die  Gleichheit  der  wirtschaftlichen  Voraussetzungen
wird  wahrscheinlich  auch  die  anderen  Staaten,  Freunde
wie  Feinde,  vielleicht  selbst  Neutrale,  zu  ähnlichen  Maßregeln ­
  zwingen.  Es  muß  aber  dennoch  Vorsorge  getroffen
werden,  um  zu  vereiteln,  daß  die  gefährdeten  Reichen
durch  Auswanderung  oder  Uebertragung  von  Vermögen
ins  Ausland  sich  den  Wirkungen  unserer  Maßnahmen  entziehen. ­
  Während  der  Kriegsdauer  wird  ihnen  das  kaum
möglich  sein;  aber  auch  weiter,  noch  durch  einige  Jahre,
wird  die  staatliche  Kontrolle  über  die  zwischenstaatlichen
Geld-  und  Wertpapier-Transaktionen  aufrecht  zu  erhalten
sein.  Ueberdies  wäre  ein  strenges  Verbot  der  Verrnögensansfuhr,
  mit  scharfen  Strafen,  im  Gesetzgebungswege  zu
erlassen.
XVII.
Wird  durch  entschiedenes  Erfassen  aller  Einnahmsquellen ­
  der  Staatskredit  gefestigt,  so  wird  damit  schon
die  wesentlichste  Voraussetzung  für  die  Hebung  unserer
Valuta  gegeben  sein.  Denn  nur  dadurch  wird  es  möglich
werden,  sofort  nach  Friedensschluß  eine  namhafte  Anleihe ­
  im  Auslande  zu  begeben,  damit  unser  großer  Einfuhrbedarf ­
  die  Wechselkurse  nicht  weiter  in  Mitleidenschaft ­
  ziehe.  Vielleicht  wird  sogar  die  Erlangung  einer
Goldanleihe  mit  anderen  wirtschaftlichen  Friedensbedingungen ­
  zu  verbinden  sein.
Auch  eine  Vorsorge  in  der  Weise  würde  sich  empfehlen, ­
  daß  Zollfreiheit  oder  Zollherabsetzung  für  die
Einfuhr  bestimmter  Artikel  nur  unter  der  Bedingung  gewährt ­
  werde,  wenn  der  effektive  Ausgleich  des  Gegenwertes ­
  erst  nach  einer  Frist  von  zwei  oder  drei  Jahren
            
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