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herauf, etwa im Wege der vielbesprochenen Kreiseinteilung
auf nationaler Grundlage, notwendig sein wird.
Hinen großen Schritt nach vorwärts würde es wohl auch
bedeuten, wenn die Kronlandseinteilung aufgelassen
würde; ihr fehlt die administrative und zumeist auch die
politische Berechtigung. Was man zu ihren Gunsten anführt,
ist das provinziale Vaterlandsgefühl; es ist aber sehr
fraglich, ob es nicht besser zugunsten des Staatsgefühles
zurücktreten sollte.
XVI.
Die Gleichheit der wirtschaftlichen Voraussetzungen
wird wahrscheinlich auch die anderen Staaten, Freunde
wie Feinde, vielleicht selbst Neutrale, zu ähnlichen Maßregeln
zwingen. Es muß aber dennoch Vorsorge getroffen
werden, um zu vereiteln, daß die gefährdeten Reichen
durch Auswanderung oder Uebertragung von Vermögen
ins Ausland sich den Wirkungen unserer Maßnahmen entziehen.
Während der Kriegsdauer wird ihnen das kaum
möglich sein; aber auch weiter, noch durch einige Jahre,
wird die staatliche Kontrolle über die zwischenstaatlichen
Geld- und Wertpapier-Transaktionen aufrecht zu erhalten
sein. Ueberdies wäre ein strenges Verbot der Verrnögensansfuhr,
mit scharfen Strafen, im Gesetzgebungswege zu
erlassen.
XVII.
Wird durch entschiedenes Erfassen aller Einnahmsquellen
der Staatskredit gefestigt, so wird damit schon
die wesentlichste Voraussetzung für die Hebung unserer
Valuta gegeben sein. Denn nur dadurch wird es möglich
werden, sofort nach Friedensschluß eine namhafte Anleihe
im Auslande zu begeben, damit unser großer Einfuhrbedarf
die Wechselkurse nicht weiter in Mitleidenschaft
ziehe. Vielleicht wird sogar die Erlangung einer
Goldanleihe mit anderen wirtschaftlichen Friedensbedingungen
zu verbinden sein.
Auch eine Vorsorge in der Weise würde sich empfehlen,
daß Zollfreiheit oder Zollherabsetzung für die
Einfuhr bestimmter Artikel nur unter der Bedingung gewährt
werde, wenn der effektive Ausgleich des Gegenwertes
erst nach einer Frist von zwei oder drei Jahren