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5. „Sonstige Passiva" ist, wie das Konto „Sonstige Aktiven", ein Sammelkonto.
11. a. enthält es die im Lauf des Jahres erzielten Gewinne, die
sich auf der Habenseite der Erfolgskonten ergeben.
„Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Jnlande zahlbaren Wechseln."
Das Wechselobligo der weiter diskontierten inländischen
Wechsel (Rediskonten) ist, sofern ein solches besteht, im Wochenausweis
(nicht aber auch in der Jahresbilanz) anzugeben. —
Die Liquidität der Reichsbank ergibt sich aus dem Verhältnis
der täglich fälligen Verbindlichkeiten (Notenumlauf und Girogelder) zu
den liquiden Mitteln (Gold, Devisen, Scheidemünzen, Noten anderer
Banken). Die Posten der Passivseite (Notenumlauf und Giroguthaben)
sind gedeckt durch Gold, Devisen und Wechsel, durch Lombardforderungen
und Effekten. Wesentliche Änderungen in der Bilanzsumme können auf
beiden Seiten der Bilanz oder aber in einer anteiligen Veränderung der
Posten auf einer Bilanzseite zum Ausdruck kommen.
Die Reichsbank am Jahresschluß.
Gold
und
DeckungSsähige
Devisen
Wechsel
einschl.
Schatzwechsel
Lombard
Deckungs-Wert
Guthaben
der
Girokunden
Notenumlauf
Grundkapital
Reservefonds
Beträge in Millionen RM
1924 ....
1013
2064
17
—
821
1941
90
0,9
1928 ....
2885
2679
176
—
816
4930
122,8
284,2
1932 ....
920
2806
176
—
540
3561
150
417,4
1936 ....
72
5510
74
221
1012
4980
150
473,6
b) Die Privatnotenbanken
Während das Bankgesetz von 1875 auch die Sondervorschriften über Privat-Notenbanken
enthielt (s. S. 186 f.), wurden diese seit 1924 in einem besonderen
Gesetz, dem Privatnotenbankgesetz vom 30. August 1924, behandelt.
Auf Grund des Reichsgesetzes vom 18. Dezember 1933 ist das Notenausgabe-Recht
der noch bestehenden 4 Privatnotenbanken mit dem 31. Dezember 1935
erloschen und damit die Reichseinheit im Geldwesen lückenlos hergestellt. Bereits
für Ende 1934 hätte den 4 Landesbanken das Notenrecht genommen werden
können. In der Erwägung aber, daß es für sie nicht leicht sein werde,
die Liquidation ihrer Emissionsabteilungen in so kurzer Zeit ohne Härten
für ihre Kreditnehmer durchzuführen, wurde ihnen ein Jahr Schonzeit gewährt.
Die damals im Betrag von rund 158 Millionen NM umlaufenden