Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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bei  einer  anderen  Bank  —  in  der  Regel  durch  Vermittlung  seiner  Bank,
die  ihm  ihr  Akzept  gegeben  hat  —  verkauft.  Durch  das  Akzeptgeschäft
nimmt  die  Bank  indirekt  Kredit  auf.  Das  Kapital  fließt  nicht  fwie  im
Depositengeschäft)  erst  der  Bank  zu,  um  von  ihr  dann  an  den  Kunden
ausgeliehen  zu  werden,  sondern  der  Kunde  erhält  es  von  dem  Käufer  des
angenommenen  Wechsels;  seine  Bank  spielt  dabei  häufig  eine  vermittelnde
Rolle.
Auf  Grund  von  Vereinbarungen  mit  ausländischen  Banken  gestatten
die  deutschen  Banken  ihren  Kunden,  für  Rechnung  der  deutschen  Bank  auf
eine  ausländische  Bank  in  der  Währung  des  betreffenden  Landes  Wechsel
zu  ziehen.  Während  aber  in  den  ersten  Jahren  nach  Stabilisierung  der
Mark  die  deutschen  Banken  ausländische  Akzeptkredite  lediglich  zwecks
Finanzierung  der  deutschen  Wareneinfuhr  und  Warenausfuhr  vermittelten,
wurde  seit  Ende  1927  der  ausländische  Akzeptkredit  auch  für  andere  Zwecke
verwendet  („unechter"  Rembours).  —  Die  ausländische  Akzeptbank  gewährt
der  deutschen  Bank  nicht  für  jedes  Einzelakzept  Kredit,  sondern  stellt  Akzeptkredite ­
  bis  zu  einer  bestimmten  Höhe  —  Kreditlinie  genannt  —  zur
Verfügung.
ä)  Das  Reportgeschäft
Effektenkredite  werden,  auf  Grund  vorhandener  Effekten,  als  Lombard-,
Report-  oder  tägliche  Gelder  gewährt,  und  zwar,  im  Gegensatz  zum  Betriebskredit,
  oft  an  Firmen,  mit  denen  die  Bank  nicht  in  laufender  Geschäftsverbindung ­
  steht,  z.  B.  an  Börsenmitglieder.  Dieses  Börsengeld  ist
im  Hinblick  auf  die  Güte  der  Schuldner  eine  sehr  liquide  Kapitalanlage.
Rein  äußerlich  betrachtet,  besitzt  das  R  e  P  o  r  t  g  e  s  ch  ä  f  t,  auf  das
noch  zurückzukommen  sein  wird,  Ähnlichkeit  mit  dem  Lombardgeschäft.  In
rechtlicher  Beziehung  besteht  aber  ein  wesentlicher  Unterschied:  Beim
Reportgeschäft  handelt  es  sich  um  Eigentumserwerb,  d.  h.  das  Pfand  geht
in  das  Eigentum  des  Gläubigers  über;  beim  Lombardgeschäft  ist  dies
nicht  der  Fall.  Der  Reportkredit,  der  von  einem  Börsenliquidationstermin
zum  anderen  läuft,  wird  in  voller  Höhe  des  Kurswertes  gegeben.  Beim
Lombardkredit  hingegen  findet  nur  eine  prozentuale  Beleihung  des  Pfandes
statt.  Das  dadurch  bedingte  höhere  Risiko  des  Geldgebers  beim  Reportkredit
  kommt  im  Zinsfuß  zum  Ausdruck.
            
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