Full text: Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

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ischen Beobachter klar war, daß eine erhebliche Beschneidung 
des Schutzsystems nicht abzuwenden war, haben interessierte 
Produzenten beständig gegen das Unabwendbare gekämpft, indem 
sie sich einzureden versuchten, daß die Änderungen vermieden 
oder hinausgeschoben werden könnten. Die gleiche Unwilligkeit 
gegenüber einem unwillkommenen Zustande wird wohl auch in 
den drei Jahren, bevor der Zucker ganz frei wird, zutage treten. 
Die Taktik der Protektionisten deutet auf mancherlei Art an, daß 
sie auf eine Wiederkehr der guten alten Zeiten hoffen. Unter 
solchen Umständen kann man wohl kaum eine wohlerwogene An 
passung an die Bedingungen des neuen Tarifs erwarten und, wenn 
das jetzige Programm tatsächlich bis zum letzten Ende ausgeführt 
wird, so werden wohl die Zuckerproduzenten im Jahre 1916 
ebenso schlecht darauf vorbereitet sein, wie es jetzt der Fall ist. 
Die taktischen und politischen Gründe für die Zollfreiheit des 
Zuckers bestehen darin, daß man hierdurch die Kosten des Lebens 
unterhalts zu ermäßigen glaubt. Hier kommt eine Ware in Frage, 
die allgemein gebraucht und durch den bestehenden Zoll verteuert 
wird und die ziemlich sicher nach Abschaffung des Zolles billiger 
Werden wird. Allerdings können inzwischen mißliche Erntever 
hältnisse die Wirkung bis zum Jahre 1916 eventuell in Frage 
Hellen. In diesem Falle wird die Abschaffung des Zolles zwar 
wicht dazu beitragen, den Preis des Zuckers zu ermäßigen, wohl 
aber wird sie verhüten, daß er noch teurer wird. 
Wie verhält sich nun die Zollfreiheit des Zuckers zu dem 
Prinzip des „Wettbewerbs-Tarifs“ oder der „illegitimen In 
dustrien“? Der Import von Zucker ist immer groß gewesen. So 
weit Kohrzucker in Betracht kommt, hat stets eine Konkurrenz 
bestanden zwischen den einheimischen Produzenten unter- 
e 'Pander und zwischen diesen und den ausländischen. Die 
Produktion von Rohr- und Rübenzucker ist in den Ver 
einigten Staaten so legitim gewesen, wie dies nur bei 
e 'Per hoch geschützten Industrie der Fall sein kann. Viel- 
Dicht mag der Umstand, daß die Zuckerpflanzer von 
Hawaii und Porto Rico und in geringerem Maße die von Kuba 
lm d den Philippinen sich unter den durch den Zoll Begünstigten 
befanden, dazu beigetragen haben, daß die Stellung zu der Zoll- 
tra Se sich nicht änderte. In der Hauptsache aber muß die Ab-
	        
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