Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Wie  ist  das  „Wunder  der  Rentenmark"  zu  erklären?  Das  Vertrauen ­
  des  Publikums  wurde  durch  drei  Umstände  erweckt:
1.  Das  neue  Geld,  die  Rentenbankscheine,  war  gedeckt  durch  Rentenbriefe, ­
  die  auf  G  o  l  d  lauteten  und  mit  5  °/„  in  Rentenmark  (berechnet  nach
dem  Goldwert)  verzinslich  waren.  Für  sie  haftete  der  deutsche  Boden  und
die  Garantie  der  Berufsstände.
2.  Die  Rentenbankscheine  konnten  gegen  Rentenbriefe  eingelöst  werden.
Ein  Sinken  des  Werts  der  Rentenmark  hätte  zu  einem  Umtausch  in  diese
auf  Gold  gestellten  Anlagepapiere  geführt,  die  Rentenmarkscheine  damit
dem  Verkehr  entzogen,  diese  Verknappung  der  umlaufenden  Zahlungsmittel
aber  den  Wert  der  Rentenmark  wieder  gehoben.
3.  Durch  Festsetzung  eines  Wertverhältnisses  zwischen  der  Rentenmark
und  dem  Dollar  (1  Rentenmark  —  10 / 42  Dollar)  trug  nunmehr  der  Kreditnehmer ­
  das  Entwertungsrisiko.
Die  Rentenbankscheine  waren  kein  gesetzliches  Zahlungsmittel,  wurden
aber  von  den  öffentlichen  Kassen  angenommen.  Ihre  Werteinheit  war  die
in  100  Rentenpfennige  eingeteilte  Rentenmark.  Das  Umtauschverhältnis
zur  Papiermark  wurde  mit  1  Billion  Papiermark  —  1  Rentenmark  festgesetzt. ­
  Jetzt  wurden  auch  wieder  Münzen  ausgeprägt.  Zunächst  waren
es  Ren  tenp  f  enn  i  g-M  ünzen  (zu  1,  2,  5,  10  und  60  Rentenpfennigen), ­
  die  als  Reichs  gelb  (nicht  als  Rentenbank  geld)  gemäß
der  Verordnung  vom  8.  November  1923  geprägt  wurden,  und  zwar  in  Höhe
von  2 1 j 2  Mark  für  den  Kops  der  Bevölkerung.  An  Stelle  der  durch  die  Verordnung ­
  vom  13.  April  1920  außer  Kurs  gesetzten  alten  Silbermünzen
traten  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  20.  März  1924  neue  Reichssilbe ­
  r  m  ü  n  z  e  n.
Wenn  die  Rentenmark  sich  auch  als  Jnlandszahlungsmittel  bewährt
hatte,  so  kam  sie  als  endgültige  Währungseinheit  nicht  in  Betracht,  da  sie
ihrem  ganzen  Aufbau  und  der  Art  ihrer  Deckung  nach  nicht  internationales ­
  Zahlungsmittel  sein  konnte.
Im  Einklang  mit  den  Bestimmungen  des  Bankgesetzes  vom  30.  August
1924  schafft  das  Münzgesetz  vom  3  0.  August  1924  als  neue
Währungseinheit  die  Reichsmark.  Während  der  Übergangsperiode
wurde  die  Rentenmark  der  Reichsmark  gleichgestellt.  Für  die  Wahl  des
Namens  war  bestimmend,  daß  er  eng  an  die  alte  Benennung  anknüpfte,
andererseits  aber  auch  Verwechslungen  mit  der  alten  Währung  ausschloß.
            
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