Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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keinen  Gebrauch  machen,  da  ihre  Notenausgabe  mit  einer  Bundessteuer
von  10  %  belastet  ist.
Von  den  Privatbanken  pflegen  die  großen  Firmen  sJ.  P.  Morgan
&  Co.,  Kuhn,  Loeb  &  Co.,  Speyer  &  Co.  u.  ci.)  hauptsächlich  das  internationale ­
  Bankgeschäft.  Finanzierungs-,  Gründungs-  und  Emissionstätigkeit
  spielt  bei  ihnen  eine  große  Rolle.  Die  mittleren  und  kleineren  Firmen
betreiben  alle  Zweige  des  Bankgeschäfts,  wobei  sie  se  nach  dem  Ort  und  den
Konkurrenzverhältnissen  bald  diesen,  bald  jenen  Geschäftszlveig  bevorzugen.
Sie  sind  entweder  individual  oder  partnership  enterprises,  Einzelfirmen
oder  Gesellschaften  ohne  „Charter",  ähnlich  der  offenen  Handelsgesellschaft
oder  Koinmanditgesellschaft.
Die  T  r  u  st  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  s  t  e  n  (trust  Companies  oder  loan  and  trust
Companies  genannt)  waren  ursprünglich  Trcuhandgesellschaften  und  sind
erst  allmählich  in  die  Reihe  der  Banken  getreten.  Ihr  Arbeitsgebiet  ist  vielseitiger ­
  als  das  der  anderen  Banken  des  Landes.
Die  Sparban  kcn  (savings  banks)  unterliegen  der  Beaufsichtigung
des  einzelnen  Staates,  der  oft  auch  eingehende  Vorschriften  über  die  Anlage ­
  von  Geldern  erlassen  hat.  Zu  unterscheiden  sind:  die  genossenschaftlichen ­
  Institute  srnntual  savings  banks),  die  ausschließlich  den  Interessen
der  Sparer  dienen  und  der  Oberaufsicht  von  ehrenamtlichen  Treuhändern
unterstehen,  und  die  als  A  k  t  i  e  n  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  e  n  organisierten  Sparkassen ­
  (stock  savings  banks),  die  den  Erwerbsunternehmungen  zuzurechnen ­
  sind.
Aus  neuester  Zeit  stammen  die  Landwirtschaftlichen  Kreditinstitute.
  Der  Federal  farm  loan  act  vom  17.  Juli  1917  schafft  zur
Befriedigung  des  langfristigen  landwirtschaftlichen  Kredits  2  neue  Banktypen: ­
  die  auf  genossenschaftlicher  Grundlage  mit  staatlicher  Unterstützung
ins  Leben  gerufene  Federal  land  banks  und  die  als  Erwerbsinstitute  errichteten ­
  joint  stock  banks.  Die  Institute  beider  Typen  unterstehen  einer
Aufsichtsbehörde,  dem  Federal  farm  loan  board.  —
Erwähnt  sei  schließlich  noch  ein  besonderer  Typ  des  amerikanischen  Bankwesens, ­
  die  commercial  paper  houses.  Kaust  die  amerikanische  Bank  die
ihr  von  Kunden  angebotenen  Wechsel,  so  nennt  sie  dies  discoimt  —  in  der
Kreditabteilung  (credit  departrnent)  werden  sorgfältig  Auskünfte,  Bilanzen
usw.  über  die  zum  Diskont  zugelassenen  Kunden  und  deren  Kunden  gesammelt ­
  —;  hat  die  Bank  darüber  hinaus  Gelder  anzulegen,  so  kauft  sie
            
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