12
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
82
Oliven:
a) gewöhnliche, eingesalzen
100 kg
6- —
h) auf andere Art konserviert oder mariniert
55
15-—
83
Ohne Gewichtsabzug für die unmittelbare Umschließung.
Als konservierte und marinierte Oliven werden jene angesehen, welche nicht
nur mit Salz, sondern auch mit anderen Zutaten, wie Essig, Olivenöl, Lorbeer
blätter etc. präpariert sind, ohne Rücksichtnahme darauf, ob sie in hermetisch
verschlossenen Gefäßen aufbewahrt sind oder nicht.
Ölhaltige Samen, nicht besonders benannt
51
6'—
84
Anis und Fenchel, Schwarzkümmel
55
10-—
85
Tahin (Tachan)
55
15-—
86
Samenkörner, Knollen und Zwiebel von Blumen, nicht besonders benannte . .
ft
ei
87
Gemüse und Küchengewächse:
a) frisch
100 kg
5 —
h) getrocknet
55
15---
c) in Salzlacke
„
20-—
d) in Essig, in Öl oder auf andere Weise konserviert
55
50-—
88
Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung.
Speisewürzen aus Gemüsen und KUchengewäehsen .
55
50'—
89
Schwämme aller Art:
a) frisch oder gesalzen
55
10-—
i) getrocknet oder in 01, Essig etc. konserviert . . .
55
50-
90
Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung
Hopfen
55 :
50.—
91
Weinstöcke und Pflanzensetzlinge aller Art
fr
ei
92
Blumen ;
a) lebende, mit Wurzeln
per Stück
-•50
h) Buketts oder Kränze
100 kg
50-—
93
Heu, Stroh und alle als Tierfutter dienenden Gräser, einschließlich der Wicken
fr
ei
94
VI. Getränke.
Wein aller Art in Fässern, Schläuchen, Demijohns und anderen größeren Gefäßen:
a) bis zu 12 Grad Alkoholgehalt
100 kg
30- -
h) von 12 bis 20 Grad
55
50'
c) von 20 Grad und darüber
51
75-—
Hieher gehört auch der nicht ausgegohrene Wein (Most etc,).