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Verderb mit einem bestimmten Geschäfts zweig (also; keine Risiko-Verteilung)
—, die LandwirtschaftsbankenZ und die Gewerkschaftsbanken^).
Eine besondere Rolle spielten eine Zeitlang
die sog. Fe st markbanken ^). Großindustrielle haben ihre eigene
Hausbank (Stinnes z. B. den Barmer Bankverein).
Wie die deutsche Industrie in ihrer fortschreitenden Vertrustung Riesenorganismen
schuf, so haben auch die Banken, um leistungskräftig und
widerstandsfähig zu sein, ihr Kapital vereint (fusioniert), oder sie haben
„Interessengemeinschaften" geschlossen. Als Motiv der Verschmelzung
ist oft die Ersparung von Kraft und Kapital angegeben, und
in der Tat: durch Vereinfachung der Arbeitsmethode und zweckmäßiger
Nutzbarmachung der vorhandenen Arbeitskräfte kann erheblich an Unkosten
gespart werden, so insbesondere auch durch Zusammenlegung von
Filialen der fusionierten Banken, die an manchen Plätzen nur des Prestige
wegen errichtet worden waren, fast nie Gewinne, oft aber, wegen des
\j/ relativ geringen Geschäfts, Verluste gebracht haben.
Die Interessengemeinschaft stellt einen stärkeren oder schwächeren Grad
der Interessen Verknüpfung dar. Bei der Fusion geht eine Gesellschaft
in die andere auf und damit unter, während bei der Interessengemeinschaft
beide Unternehmungen als selbständige Rechtssubjekte fortbestehen.
Auch partielle Fusionen kommen vor: Nur gewisse Abteilungen
zweier Banken fusionieren. So haben die Bayerische Vereinsbank
und die Bayerische Handelsbank nur ihre dem mobilen Bankgeschäft
i) Bank der Landwirte, Bauernbank, Bayerische Bauernbank, Deutsche
Bauernbank, Getreidckredit-A.-G. (in Magdeburg, Mannheim, Frankfurt a.M.,
Königsberg), Schlesische Getreide-Kreditbank, Mühlenbank, Deutsche Zuckerbank,
Bayerische Landesproduktenbank usw. usw.
8) Deutsche Gewerkschaftliche Bank A.°G., Deutsche Wirtschaftsbank A.-G.,
Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten, Verbändebank A.-G., Bank des
Bayerischen Eisenbahner-Verbandes. — Beamtenbanken: Deutsche Beamtenbank,
Allgemeine Beamtenkreditbank für Süddeutschland, Reichsbund-Bank
usw. usw.
s) Bank für wertbeständige Anleihen, Deutsche Festmarkbank, Deutsche Goldkreditbank,
Hamburgischc Bank von 1923, Danziger Roggcnrentenbank, Gctreiderentenbank
für die Landwirtschaft, Schlesische Lombard-G. m. b. H. (Fcstmarkabteilung
der Schlesischen Landwirtschaftlichen Bank), Sächsische Roggenrentenbank
usw. usw.