Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Verderb  mit  einem  bestimmten  Geschäfts  zweig  (also;  keine  Risiko-Verteilung)
  —,  die  LandwirtschaftsbankenZ  und  die  Gewerkschaftsbanken^).
  Eine  besondere  Rolle  spielten  eine  Zeitlang
die  sog.  Fe  st  markbanken  ^).  Großindustrielle  haben  ihre  eigene
Hausbank  (Stinnes  z.  B.  den  Barmer  Bankverein).
Wie  die  deutsche  Industrie  in  ihrer  fortschreitenden  Vertrustung  Riesenorganismen ­
  schuf,  so  haben  auch  die  Banken,  um  leistungskräftig  und
widerstandsfähig  zu  sein,  ihr  Kapital  vereint  (fusioniert),  oder  sie  haben
„Interessengemeinschaften"  geschlossen.  Als  Motiv  der  Verschmelzung ­
  ist  oft  die  Ersparung  von  Kraft  und  Kapital  angegeben,  und
in  der  Tat:  durch  Vereinfachung  der  Arbeitsmethode  und  zweckmäßiger
Nutzbarmachung  der  vorhandenen  Arbeitskräfte  kann  erheblich  an  Unkosten ­
  gespart  werden,  so  insbesondere  auch  durch  Zusammenlegung  von
Filialen  der  fusionierten  Banken,  die  an  manchen  Plätzen  nur  des  Prestige
wegen  errichtet  worden  waren,  fast  nie  Gewinne,  oft  aber,  wegen  des
\j/  relativ  geringen  Geschäfts,  Verluste  gebracht  haben.
Die  Interessengemeinschaft  stellt  einen  stärkeren  oder  schwächeren  Grad
der  Interessen  Verknüpfung  dar.  Bei  der  Fusion  geht  eine  Gesellschaft ­
  in  die  andere  auf  und  damit  unter,  während  bei  der  Interessengemeinschaft ­
  beide  Unternehmungen  als  selbständige  Rechtssubjekte  fortbestehen. ­
  Auch  partielle  Fusionen  kommen  vor:  Nur  gewisse  Abteilungen ­
  zweier  Banken  fusionieren.  So  haben  die  Bayerische  Vereinsbank
und  die  Bayerische  Handelsbank  nur  ihre  dem  mobilen  Bankgeschäft
i)  Bank  der  Landwirte,  Bauernbank,  Bayerische  Bauernbank,  Deutsche
Bauernbank,  Getreidckredit-A.-G.  (in  Magdeburg,  Mannheim,  Frankfurt  a.M.,
Königsberg),  Schlesische  Getreide-Kreditbank,  Mühlenbank,  Deutsche  Zuckerbank,
Bayerische  Landesproduktenbank  usw.  usw.
8)  Deutsche  Gewerkschaftliche  Bank  A.°G.,  Deutsche  Wirtschaftsbank  A.-G.,
Bank  der  Arbeiter,  Angestellten  und  Beamten,  Verbändebank  A.-G.,  Bank  des
Bayerischen  Eisenbahner-Verbandes.  —  Beamtenbanken:  Deutsche  Beamtenbank, ­
  Allgemeine  Beamtenkreditbank  für  Süddeutschland,  Reichsbund-Bank
  usw.  usw.
s)  Bank  für  wertbeständige  Anleihen,  Deutsche  Festmarkbank,  Deutsche  Goldkreditbank, ­
  Hamburgischc  Bank  von  1923,  Danziger  Roggcnrentenbank,  Gctreiderentenbank
  für  die  Landwirtschaft,  Schlesische  Lombard-G.  m.  b.  H.  (Fcstmarkabteilung
  der  Schlesischen  Landwirtschaftlichen  Bank),  Sächsische  Roggenrentenbank ­
  usw.  usw.
            
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