Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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3. Schecks oder Auszahlung in ausländischer Währung in Höhe des in 
Gold umgerechneten jeweiligen Marktwertes der betreffenden Wäh- 
rang; die Satzung bezeichnet diejenigen ausländischen Banken, auf 
die die Schecks oder Auszahlungen lauten müssen. Die Reichsbank 
kann hierbei eine Vergütung in Rechnung stellen. Diese darf jedoch 
den Betrag nicht übersteigen, der sich aus dem dem Einlösungs 
betrage entsprechenden Anteile an den Versendungsspesen nebst 
Zinsen für größere Goldtransporte nach dem betreffenden auslän 
dischen Bankplatze ergibt. 
Grundsätzlich wird also die Neichsbank zur Einlösung ihrer Noten 
in Gold verpflichtet, aber diese Bestimmungen werden, wie bei den mei» 
sten anderen Ländern, die vor dem Kriege Goldwährung hatten, erst zu 
einem späteren Termin, „auf Grund eines übereinstimmenden Beschlusses 
des Reichsbankdirektoriums und des Generalratcs", in Kraft treten. 
äj Der Reichsbank-Ausweis. 
Regelmäßige, und ztvar wöchentliche Veröffentlichungen, schrieb zuerst 
das Peels che Bankgesetz von 1844 für die Bank von England vor. 
Diesem Beispiele folgten nach und nach die anderen Zentralnotenbanken 
der Welt. Diesen Ausweisen wird als Wirtschaftsbarometer 
mit Recht großes Interesse entgegengebracht. 
Nach dem alten Bankgcsetz mußte die Reichsbank 4mal im Monat, also 
48nial im Jahr, und zwar per 7., 15., 23. und letzten jedes Monats ihren 
Status veröffentlichen. Diese „wöchentliche" Veröffentlichung umfaßt also 
nicht immer, wie bei der Bank von England oder bei der Bank von Frank 
reich, einen Zeitraum von genau 7 Tagen. Das neue Bankgesetz gibt hin 
sichtlich der Zeiten keine besonderen Vorschriften. Die Reichsbank hält aber 
an den früheren Terminen fest. Alle selbständigen Bankanstalten teilen 
nach wie vor die nach ihren Büchern sich ergebenden Ziffern für den 7., 15., 
23. und letzten jedes Monats an die Hauptbuchhaltung in Berlin zur Ver 
arbeitung für den Bankausweis mit. 
Die Posten, die der Wochenausweis enthalten muß, gibt § 36 des neuen 
Bankgesetzes an. Die Ausweise der Neichsbank waren früher eines der 
wichtigsten Mittel zur Konjunkturbeurteilung. Durch größere Spezialisie- 
rung der Ausweise sollte ihnen dieser Charakter wiedergegeben werden.
	        
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