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3. Schecks oder Auszahlung in ausländischer Währung in Höhe des in
Gold umgerechneten jeweiligen Marktwertes der betreffenden Wäh-
rang; die Satzung bezeichnet diejenigen ausländischen Banken, auf
die die Schecks oder Auszahlungen lauten müssen. Die Reichsbank
kann hierbei eine Vergütung in Rechnung stellen. Diese darf jedoch
den Betrag nicht übersteigen, der sich aus dem dem Einlösungs
betrage entsprechenden Anteile an den Versendungsspesen nebst
Zinsen für größere Goldtransporte nach dem betreffenden auslän
dischen Bankplatze ergibt.
Grundsätzlich wird also die Neichsbank zur Einlösung ihrer Noten
in Gold verpflichtet, aber diese Bestimmungen werden, wie bei den mei»
sten anderen Ländern, die vor dem Kriege Goldwährung hatten, erst zu
einem späteren Termin, „auf Grund eines übereinstimmenden Beschlusses
des Reichsbankdirektoriums und des Generalratcs", in Kraft treten.
äj Der Reichsbank-Ausweis.
Regelmäßige, und ztvar wöchentliche Veröffentlichungen, schrieb zuerst
das Peels che Bankgesetz von 1844 für die Bank von England vor.
Diesem Beispiele folgten nach und nach die anderen Zentralnotenbanken
der Welt. Diesen Ausweisen wird als Wirtschaftsbarometer
mit Recht großes Interesse entgegengebracht.
Nach dem alten Bankgcsetz mußte die Reichsbank 4mal im Monat, also
48nial im Jahr, und zwar per 7., 15., 23. und letzten jedes Monats ihren
Status veröffentlichen. Diese „wöchentliche" Veröffentlichung umfaßt also
nicht immer, wie bei der Bank von England oder bei der Bank von Frank
reich, einen Zeitraum von genau 7 Tagen. Das neue Bankgesetz gibt hin
sichtlich der Zeiten keine besonderen Vorschriften. Die Reichsbank hält aber
an den früheren Terminen fest. Alle selbständigen Bankanstalten teilen
nach wie vor die nach ihren Büchern sich ergebenden Ziffern für den 7., 15.,
23. und letzten jedes Monats an die Hauptbuchhaltung in Berlin zur Ver
arbeitung für den Bankausweis mit.
Die Posten, die der Wochenausweis enthalten muß, gibt § 36 des neuen
Bankgesetzes an. Die Ausweise der Neichsbank waren früher eines der
wichtigsten Mittel zur Konjunkturbeurteilung. Durch größere Spezialisie-
rung der Ausweise sollte ihnen dieser Charakter wiedergegeben werden.