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Auf der Aktivseite gibt
Der I. Pusten die Summe des noch nicht eingezahlten Stammkapitals
(der noch nicht begebenen Bankanteile) an.
Beim 2. Posten, Goldbestand, ist eine Trennung des Goldbestandes in
den Goldkassenbestand und das bei ausländischen Zentralnotenbanken ge
haltene unbelastete Golddepot vorgenommen. Nach dem Betrag der um
laufenden Noten brauchte selbst bei voller (40 %ifler) Deckung in Gold,
der Goldbestand nur rund 968 Millionen RM zu betragen.
3. Nur ein Teil der Devisen, die „deckungsfähigen", sind in diesen!
Posten enthalten; nur 10 % des Notenumlaufs brauchte nämlich, wenn die
Golddeckung gerade 30 % ig wäre (ist sie höher, so kann sich uni diesen
Betrag der Devisenbestand vermindern!), ausgewiesen zu werden.
4. „Sonstige Wechsel und Schecks" sind die diskontierten Jnlandwechsel
und Jnlandschecks, weiter: die angekauften Auslandwechsel und Ausland
schecks, die nicht in dem 3. Posten (deckungsfähige Devisen) enthalten sind.
5. „Scheidemünzen" sind (int Gegensatz zu den Goldmünzen) die Münze»,
die, wegen ihrer unterwertigen Ausprägung, nur beschränkte Zahlkraft
haben.
6. „Noten anderer Banken" sind die von den 4 deutschen Privatnoten-
banken ausgegebenen Noten, die die Reichsbank in Zahlung nimmt, bzw.
gegen Reichsbanknoten umtauscht.
Die im Besitz der Reichsbank befindlichen Renten bankscheine sind
unter „Sonstige Aktiven", die Noten ausländischer Banken unter
den Devisenbeständen verbucht.
7. „Lombardforderungen" gelten nach wie vor nicht als Notendeckung,
wohl aber als Soitderdeckung für die „täglich fälligen Verbindlichkeiten".
Lombardbestand und inländische Wechsel (Posten 4) spiegeln die Kredit-
beanspruchung der Reichsbank durch die Wirtschaft wieder.
8. „Effekten für eigene Rechnung" darf die Reichsbank nur insoweit er
werben, als dies zur Aufrechterhaltung des laufendcit Kundengeschäfts er
forderlich ist. Im übrigen ist die Reichsbank hinsichtlich der Effektenkäufe
jetzt mehr als durch das alte Bankgesetz beschränkt.
9. „Sonstige Aktiven" sind das „Konto pro Diverse" der Aktivseite. In
diesem Sammclkonto werden verbucht: 1. die Devisetibestände, soweit sie
nicht als Notendeckung im Bestand an deckungsfähigen Devisen erscheinen;
2. Silbervorräte; 3. belastete Teile des Goldbestandes, die, weil sie bc-