Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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geber für einen späteren Termin bereits vorhanden ist. Grundstücks 
gelder liegen fest, und Verluste sind unvermeidlich, wenn der Kreditnehmer 
in Schwierigkeiten gerät. 
Wer Hypothekarkredit erlangen, d. h. eine Hypothek aufnehmen will, 
dem stehen in der Hauptsache drei Wege offen: 1. die Zeitungsannonce, 
2. die Inanspruchnahme des Vernnttlers (Hypothekenmaklers), der dafür 
eine Provision von 2 % und mehr beansprucht, oder 3. ein Gesuch an eine 
Hypothekenbank, Lebensversicherungsgesellschaft, Sparkasse nsw., die stän 
dig Gelder ans erste Stelle ausleihen. 
Nach dem „Gesetz über wertbeständige Hypotheken" vom 23. Juni 1923 
kann eine Hypothek in der Weise bestellt werden, das; die Höhe der ans dem 
Grundstück zu zahlenden Geldsumme durch den amtlich festgestellten oder 
festgesetzten Preis einer bestimmten Menge von Roggen, Weizen, Fein 
gold, Kohle, Kali usw. bestimmt wird. Bei der Eintragung einer solchen 
wertbeständigen Hypothek im Grundbuch ist der Geldbetrag durch 
Art und Menge der Ware zu bezeichnen, deren Preis als Maßstab ge- 
wählt ist. 
Die wichtigste Grundlage für die hypothekarische Beleihung ist der Wert 
des Grundstückes. Bei der Taxierung eines Grundstückes ist 1. der 
Gebäude wert (Feuertaxes, 2. der B o d e n w e r t und 3. der 6t- 
tragswert zu berücksichtigen. 
Die Festsetzung des Bodenwertes ist, besonders in den Großstädten, 
äußerst schwierig. Häufig ermittelt man ihn auf indirektem Wege. Man 
nimmt an, daß auf dem betreffenden Grundstück ein Haus bis zur höchsten 
zulässigen Baugrenze errichtet ist und berechnet den Mietsertrag, der sich 
in dieser Gegend hierfür eventuell erzielen ließe. 
Lntwurf der Schuldurkunde. 
Unterzeichnete 
(Name, Staad und Wohnort) 
beantrage hiermit bei der Bank zu feie 
Gewährung einer erststelligen Feingoldhypothek über Goldmark ans 
im Grundbuche von 
eingetragene Grundstück nach Maßgabe der nachstehenden Darlehnsbedin- 
gungen:
	        
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