Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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gegenüber  der  Nichtbankierkundschaft  1 / i  %,  mindestens  0,25  RM  für
jede  Sorte.
Aufträge  in  Notenposten,  die  geringer  sind  als  die  vom  Börsenvorstand
jeweils  festgesetzten  Mindestsätze  für  limitierte  Aufträge,  werden  nur  zur
b  e  st  c  n  Ausführung  angenommen  und  sind  netto  abzurechnen.  Für  Provision ­
  und  Courtage  sind  hierfür  nachstehende  Zuschläge  zu  berechnen:
gegenüber  der  Bankierkundschaft  Vs  %  vom  Kurswert  bzw.  vom  ausmachenden ­
  Betrage  netto;
gegenüber  der  Nichtbankierkuudschaft  1  %  vom  Kurswert  bzw.  vom
ausmachenden  Betrage  netto.
Als  Maklergebühr  wird  Vs  % 0  (bei  Ostnoten  1  o/ 00 )  vom  ausmachenden
Betrage,  mindestens  0,10  RM  berechnet.
Man  nennt  Münz-  Dukaten  die  Dukaten,  die  den  Prägestempel  des  laufenden ­
  Jahres  tragen  und  von  denen  1000  Stück  3,490  kg  wiegen,  R  a  n  d-Dukaten
Dukaten  jeden  beliebigen  Jahres,  wenn  1000  Stück  mindestens  3,485  kg  wiegen.
Für  Sorten,  die  an  der  Börse  nicht  gehandelt  werden  (wie  z.  B.  Silbermünzen),
  wird  zwischen  Käufer  und  Verkäufer  jedesmal  der  Kurs  festgesetzt.
Der  Handel  mit  ungeprägtem  Gold  (in  Barren)  wird,  wie  erwähnt,  zum
weitaus  größten  Teil  von  den  Zentralnotenbanken  betrieben.  Die  Deutsche
Reichsbank  zahlt  für  das  Pfund  Feingold  1392  NM,  die  Bank  von  Frankreich ­
  für  1  kg  Gold  9 /io  fein  3100  Goldfranken  usw.  Solange  die  Goldeinlösung
  der  Noten  nicht  aufgenommen  ist,  hat  dies  aber  keine  erhebliche
praktische  Bedeutung.  Ein  Sorten-Kurszettel  ist  zusammen  mit  einein
Devisen-Kurszettel  aus  S.  253  abgedruckt.
Die  Banken  lassen  sich,  wenn  zeitweise,  z.  B.  bei  Einsetzen  des  Reiseverkehrs, ­
  starke  Nachfrage  nach  bestimmten  ausländischen  Noten  besteht,
dem  kein  genügendes  Angebot  gegenübertritt,  die  Noten  von  ihrer  Bankverbindung ­
  im  Ausland  senden.
5.  Telegraphische  Auszahlungen.
Größere  Zahlungen  von  einem  Ort  zum  andern,  die  in  kürzerer  Zeit
als  es  auf  dem  Wege  der  Sendung  möglich  ist,  ausgeführt  sein  müssen,
vernütteln  alle  Banken  und  größeren  Bankiers.  Sie  sind  hierzu  in  der
Lage,  da  sie  auch  an  kleineren  Orten  meistens  Verbindungen  besitzen.
            
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