Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der  Name  „Bärse"  stammt  von  dem  Platze  in  Brügge,  an  dem
die  Konsularhäuser  der  Italiener  lagen  und  der  „de  beurse“  oder  „de
burse“  hieß,  n^ch  dem  Hause  der  Patrizierfamilie  van  der  Bernse.
Von  Brügge  aus  wurde  die  Einrichtung  und  der  Name  „Börse"  im
15.  Jahrhundert  nach  den  anderen  großen  Zentralplätzen  Europas,  in
denen  derartige  Einrichtungen  bereits  entstanden  bzw.  neue  geschaffen
wurden,  übertragen.
Die  erste  internationale  Weltbörse,  an  die  die  moderne  Entwicklung ­
  des  Börsenwesens  anknüpft,  war  die  von  Antwerpen.  1531
wurde  sie  in  einem  besonderen,  von  der  Stadtverwaltung  erbauten  Börsengebäude ­
  untergebracht,  das  die  Inschrift  „in  usum  negotiatorum  cujuscunque
  nationis  ac  linguae“  (Für  Kaufleute  aller  Völker  und  Zungen)
trug,  und  in  dem  tatsächlich  Kaufleute  aus  England,  Italien  und  vielen
anderen  Ländern  zusammenkamen.  Die  Handels-  und  Verkehrsfreiheit,
die  in  Antwerpen  herrschte,  ließ  den  überseeischen  Warenhandel  zur  vollen
Blüte  gelangen.
Ein  Zeitgenosse  schrieb  über  die  Börse  von  Antwerpen:  „Man  hörte  dort  ein
verworrenes  Geräusch  aller  Sprachen,  man  sah  ein  buntes  Gemenge  aller
möglichen  Kleidertrachten,  kurz,  die  Antwerpener  Börse  schien  eine  kleine  Welt
zu  sein,  in  der  alle  Teile  der  großen  vereinigt  Ivarcn."
8.  Die  Börse  von  Amsterdam.
Mit  Begründung  der  Niederländisch-Ostindischen  Kompagnie  (1602)
und  der  Westindischen  Kompagnie  (1622)  kam  der  Börsenhandel  in  ein
neues  Stadium.  A  m  st  e  r  d  a  m  trat,  was  den  internationalen  Verkehr
anbelangt,  mehr  und  mehr  an  die  Stelle  Antwerpens.  Hier  entstand  das
börsenmäßige  Termingeschäft,  und  die  Technik  der  Abwicklung  der
Börsengeschäfte  erreichte  einen  hohen  Grad  der  Vollkommenheit.
Natürlich  zeitigte  das  umfangreiche  Geschäft  auch  Auswüchse  im
Börsenhandel.  Zu  deren  Beseitigung  schlug  im  Jahre  1687  ein  Anlsterdamer
  Advokat  den  R  e  g  i  st  e  r  z  w  a  n  g  für  alle  Geschäfte  in  Aktien  vor.
Wer  die  Registrierung  nicht  bewirke,  solle  eines  jeden  Rechtsanspruches
aus  dem  Geschäft  verlustig  gehen.  Die  damaligen  Gesetzgeber  konnten
sich  aber  zu  einem  Gesetz,  durch  das  Treu  und  Glauben  im  kaufmännischen
Verkehr  in  der  Weise  verletzt  werden  würde,  nicht  entschließen.
Die  Technik  der  Amsterdamer  Börsengeschäfte  schildert  in  anschaulicher
Weise  eine  im  Jahre  1688  erschienene  Schrift  von  Don  Joseph  de  la
            
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