Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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1. November resp. 1. Dezember alle diejenigen Chancen mitzunehmen, 
die eine Hausse für ihn mit sich bringt. Allerdings kann von wirklichem 
Gewinn für ihn erst bei Preisen von über 26 NM die Rede sein. Geht 
der Preis für Zucker darüber hinaus, so ist er jederzeit in der Lage, gegen 
seine laufende Prämie Verkäufe vorzunehmen und dann die lveitere Ent 
wicklung deS Marktes abzuwarten. Fällt im Laufe der Zeit noch vor dem 
Erklärungstage der Zucker wieder unter den Basis-Preis der Prämie, so 
wird der Käufer natürlich darauf verzichten, den Zucker zu empfangen 
und seinen alsdann vorverkauften Zucker im offenen Markt vorteilhafter 
zurückzudecken. Werden statt der erwarteten Hausse aber die Preise rück 
läufig, so hat der Zahler allerdings den Verlust der Prämie zu beklagen, 
dafür jedoch die Möglichkeit, seinen Bedarf an Ware zu niedrigen Preisen 
einzudecken. 
III. Organisation der Börse. 
Die ältesten Börsen in den Niederlanden waren Zusammenkünfte von 
Kaufleuten, welche von nah und fern herkamen, um ihre Waren zu ver 
kaufen, bzw. um Ankäufe zu machen. Später wurden unter Vermeidung 
der zeitraubenden, kostspieligen und häufig auch gefahrvollen Reisen die 
Kauf- und Verkaufsanträge brieflich erteilt. Der Käufer trat nick/ 
mehr dem Verkäufer direkt gegenüber. Eine neue Erwerbsklasse, der 
Stand der berufsmäßigen Börsenhändler, war entstanden. 
„Nicht weil das Gesetz", sagt Max Weber, „diese berufsmäßigen Börsen- 
Händler privilegierte, sondern deshalb haben sie eine monopolartige 
Stellung, weil jeder andere, auch wenn er sich auf die Börse begibt und 
man ihn am Verkehr teilnchmen läßt, schwerlich durch Beteiligung am 
Geschäft Vorteil zu ziehen oder auch nur rein äußerlich sich über die Art 
des Geschäftsabschlusses zu informieren wissen, sondern vielmehr sich 
ziemlich ,von Gott verlassen' vorkommen wird. Denn dieser Niesen 
markt ist selbstverständlich auch ebensoviel komplizierter wie ein gewöhn 
licher Wochenmarkt, als er größer ist." 
Soll auf einem derartig großen Markt kein wildes Durcheinander 
bestehen, so ist eine gute Organisation erforderlich. Für die deutschen 
Börsen ist in den wesentlichen Punkten eine einheitlich eOrgani- 
s a t i o n durch das Börsengesetz vom 8. Mai 1908 geschaffen
	        
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