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1. November resp. 1. Dezember alle diejenigen Chancen mitzunehmen,
die eine Hausse für ihn mit sich bringt. Allerdings kann von wirklichem
Gewinn für ihn erst bei Preisen von über 26 NM die Rede sein. Geht
der Preis für Zucker darüber hinaus, so ist er jederzeit in der Lage, gegen
seine laufende Prämie Verkäufe vorzunehmen und dann die lveitere Ent
wicklung deS Marktes abzuwarten. Fällt im Laufe der Zeit noch vor dem
Erklärungstage der Zucker wieder unter den Basis-Preis der Prämie, so
wird der Käufer natürlich darauf verzichten, den Zucker zu empfangen
und seinen alsdann vorverkauften Zucker im offenen Markt vorteilhafter
zurückzudecken. Werden statt der erwarteten Hausse aber die Preise rück
läufig, so hat der Zahler allerdings den Verlust der Prämie zu beklagen,
dafür jedoch die Möglichkeit, seinen Bedarf an Ware zu niedrigen Preisen
einzudecken.
III. Organisation der Börse.
Die ältesten Börsen in den Niederlanden waren Zusammenkünfte von
Kaufleuten, welche von nah und fern herkamen, um ihre Waren zu ver
kaufen, bzw. um Ankäufe zu machen. Später wurden unter Vermeidung
der zeitraubenden, kostspieligen und häufig auch gefahrvollen Reisen die
Kauf- und Verkaufsanträge brieflich erteilt. Der Käufer trat nick/
mehr dem Verkäufer direkt gegenüber. Eine neue Erwerbsklasse, der
Stand der berufsmäßigen Börsenhändler, war entstanden.
„Nicht weil das Gesetz", sagt Max Weber, „diese berufsmäßigen Börsen-
Händler privilegierte, sondern deshalb haben sie eine monopolartige
Stellung, weil jeder andere, auch wenn er sich auf die Börse begibt und
man ihn am Verkehr teilnchmen läßt, schwerlich durch Beteiligung am
Geschäft Vorteil zu ziehen oder auch nur rein äußerlich sich über die Art
des Geschäftsabschlusses zu informieren wissen, sondern vielmehr sich
ziemlich ,von Gott verlassen' vorkommen wird. Denn dieser Niesen
markt ist selbstverständlich auch ebensoviel komplizierter wie ein gewöhn
licher Wochenmarkt, als er größer ist."
Soll auf einem derartig großen Markt kein wildes Durcheinander
bestehen, so ist eine gute Organisation erforderlich. Für die deutschen
Börsen ist in den wesentlichen Punkten eine einheitlich eOrgani-
s a t i o n durch das Börsengesetz vom 8. Mai 1908 geschaffen