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Seit Dezember 1922 werden, infolge der Erschütterung des Geldwertes
in der Inflationszeit (zunächst von der Roggenrentenbank A.G. in Berlin)
auf Roggen lautende Hypotheken und dementsprechend auch Pfandbriefe
ausgegeben, die nicht mehr auf Mark, sondern auf R o g g e n (1, 2 oder
mehr Zentner) lauten. Zinszahlung und Kapitalrückzahlung erfolgt unter
Zugrundelegung des Roggenpreises eines bestimmten Stichtages oder
des Durchschnittspreises für einen bestimmten Zeitraum. In der Zeit der
Inflation, als das Moment der S ub st an zs ich er nng im Vordergründe
stand, wurden sie stark überwertet. Als man nach der Stabil!-sierung
der Mark wieder mehr Gewicht auf den Zinsfuß legte, gingen
diese auf Sachwerte lautenden Pfandbriefe erheblich ini Kurs zurück.
S t a d t sch a f t e n sind öffentliche Kreditanstalten, die durch
Vereinigung von Eigentümern bebauter oder in Bebauung befindlicher
städtischer Hausgrundstücke zu dem Zwecke gebildet werden, den Mitgliedern
der Vereinigung durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte
Darlehen zu gewähren („Gesetz zur Errichtung und Förderung von Stadtschäften"
vom 8. Juni 1918).
Im Januar 1922 haben sich die Stadtschaften der Provinzen Brandenburg,
Pommern und Ostpreußen zu der Preußischen Z e n t r a l st a d t s ch a f t
zusammengeschlossen. Sic geben einen gemeinsamen Pfandbrief, den Zentralstadtschaftsbrief,
aus.
Hypothekenban kpfandbriefc sind Schuldverschreibungen
der Hypothekenbanken, die auf Grund der erworbenen Hypotheken ausgegeben
werden (s. S. 200 ff.). Die Tilgung erfolgt durch Auslosung zum
Nennwert. — Im Gegensatz zu anderen deutschen Ländern ist in Preußen
den Hypothekcnpfandbriesen die Mündelsicherheit nicht zugesprochen worden.
Da die Hypothekenbanken in der Regel als Käufer für ihre eigenen
Pfandbriefe auftreten (um den Kurs zu regulieren), sind sie, auch in
größeren Posten, meist ohne erheblichen Knrsdruck verkäuflich.
Seil Mitte 1923 Iverden auf G v l d m a r k lautende Hypotheken gcwährt
und dementsprechend G v l d p s a n d b r i e f e — die Pfandbriefe
lauten auf eine bestimmte Menge Feingold — ausgegeben. Zinszahlung
und Rückzahlung erfolgt unter Zugrundelegung des Goldpreises eines
bestimmten Stichtages.
Die alten Papiermark-Pfaitdbriefe der Hypothekenbanken sind in 4*/.,-prozentige
Liquidations-Goldpfandbriefe umgewandelt worden.