Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Betrachten  wir  nunmehr  die  einzelnen  Systeme:
a)  Silberwährung.
Reine  Silberwährung  besteht,  wenn  die  Privatprägung  in  Silber  freigegeben ­
  ist,  wenn  Barrensilber  nach  Belieben  in  Währungsmünze  umgewandelt ­
  werden  kann  und  wenn  außerdem  mindestens  eine  Silbermünze
  im  Jnlande  bis  zu  jedem  Betrage  vollgültiges  Zahlungsmittel
ist.  Silber  ist  alsdann  der  alleinige  Wertmesser.  Ausschließlich  in
Silbermünzen  muß  der  Schuldner  zahlen,  müssen  sämtliche  Verbindlichkeiten ­
  erfüllt  werden.  Goldmünzen  sind  eine  Ware,  die  zu
einem  unter  den  Parteien  zu  vereinbarenden  Kurse  in  Zahlung  genommen
  wird.
So  hatten  früher  in  Preußen  die  Jriedrichsdore  einen  schwankenden  Kurs
gegenüber  den  Talern:  6  Taler  19  bis  5  Taler  21  Silbergroschen  wurden  dafür
bezahlt.
Bis  1871  waren  die  Erörterungen  über  eine  etwaige  Einführung  der
Goldwährung  in  Deutschland  nur  eine  sogenannte  Doktorfrage.  Das
Gold  hätte  gegen  Silber,  das  bisher  Währungsgeld  war,  angekauft  werden
müssen,  wozu  aber  die  Mittel  nicht  vorhanden  waren.  Erst  die  französische ­
  Kriegskontribution,  der  „Milliardensegen",  machte  es  Deutschland
möglich,  von  der  Silber-  zur  Goldwährung  überzugehen.  Der  Beschluß,
die  Goldwährung  einzuführen,  lvar  der  erste  Anlaß  zur  Entwertung  des
Silbers.
Dem  Beispiele  Deutschlands  folgten  im  Jahre  1873  Holland  und
die  skandinavischen  Staaten.  Als  dann  noch  im  Jahre  1878,
veranlaßt  durch  den  bereits  eingetretenen  großen  Rückgang  des  Silberpreises, ­
  die  Staaten  der  lateinischen  Münzunion  die  Prägung  der  Silber-Kurantmünzen
  einstellten,  war  das  Schicksal  des  „weißen  Metalles"  entschieden. ­
  Infolge  erhöhter  Produktion  des  Silbers  und  seiner  Demonetisierung ­
  sd.  h.  Währungsgeld  lvurde  nicht  mehr  daraus  geprägt),
war  der  weitere  Preisfall  a  u  f  d  i  e  D  a  u  e  r  nicht  zu  verhindern.
Etwas  gehalten  wurde  der  Kurs  des  Silbers  durch  die  Blandbill  vom
28.  Februar  1878,  die  bestimmte,  daß  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
monatlich  für  2—4  Millionen  Dollar  Silber  angekauft  werde,  und  daß  die
hieraus  geprägten  Münzen  als  gesetzliches  Zahlungsmittel  für  alle  die  Verbindlichkeiten ­
  gelten  sollten,  bei  denen  nicht  ausdrücklich  Zahlung  in  Gold  vorgeschrieben ­
  war.  Da  es  sich  jedoch  als  unmöglich  herausstellte,  so  große

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