Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

der gleiche Endsaldo, dann stimmen, wenn sich nicht ein Kompensations 
fehler eingeschlichen, die Rechnungen. 
Die Regulierung dieser Ultimo- sbzw. Medio-) Differenzen 
erfolgt ebenfalls im Wege der Skontriernng. Auf einem Skontrobogen 
hat jedes Mitglied den Endsaldo seiner Differenzen mit den übrigen Mit 
gliedern aus sämtlichen Effektengeschäften einzutragen, und zwar „zu 
empfangen" links, „zu zahlen" rechts. Beide Seiten sind aufzurechnen, bis 
zum Schluffe zu übertragen und mit Angabe des Saldos bei der Liqui- 
dationskasse einzureichen. 
Die Beträge, die die Mitglieder als Endsaldo zu enipfangen haben, 
ziehen sie von der Liquidationskasse durch den Kassenverein ein; die Be 
träge, die die Mitglieder per Saldo zu entrichten haben, zieht die Liqui 
dationskasse bei ihnen durch den Kassenverein ein. 
y) Prolongation von Effekten (Reportgeschäft). 
Sind die Hoffnungen des Käufers auf Steigen oder die des Verkäufers 
ans Fallen des Kurses bis zu dem Tage, an dem der Käufer die Effekten 
abzunehmen, bzw. der Verkäufer die Effekten zu liefern hat, nicht oder 
nicht in dem gewünschten Maße in Erfüllung gegangen, so erfolgt 
häufig nicht eine Realisierung, d. h. eine Ausgleichung der Engage 
ments durch Verkauf oder Kauf, sondern eine Prolongation, 
d. h. ein Hinaus schieben des Erfüllnngstermins ans den nächsten oder 
(was jedoch selten geschieht) auf einen noch späteren Monat. Wirtschaftlich 
ist das Prolongationsgeschäft ein Darlehensgeschäft. 
DasReportgeschäft. Die Prolongation geschieht meist in folgen 
der Weise: A hat Effekten per Ultimo gekauft, also auf ein Steigen der 
Kurse spekuliert fHonssisr). Seine Erwartungen find nicht in Erfüllung 
gegangen. Er hofft aber, daß der Kurs des betr. Papiers im n ä ch st e n 
Monat steigen wird. Da er jedoch nicht die Mittel besitzt, die gekauften 
Wertpapiere mit eigenem Gelde abzunehmen, so „schiebt er sein 
Engagement", d. h. er sucht vor dem Erfüllungstage durch seinen 
Bankier oder durch einen Makler einen Geldgeber, der die Wertpapiere 
für ihn abnimmt, mit der Verpflichtung, sie am nächstfolgenden Ultimo 
zum gleichen Kurse wieder zurückzuliefern. Der Haussespekulant verkauft 
gewissermaßen — so konstruiert man juristisch das Geschäft — die Stücke 
per Ultimo des laufenden Monats und kauft sie per Ultimo des 
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