Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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und  muß  in  der  Regel  drei  Bürgen  stellen  können,  die  wenigstens  seit
4  Jahren  der  Vereinigung  angehören  und  je  bis  zu  500  £  Bürgschaft
für  ihn  leisten,  für  den  Fall,  daß  er  innerhalb  der  nächsten  4  Jahre  zahlungsunfähig
  wird.  Vor  der  Wahl  muß  ferner  sein  Name  an  der  Börse
„aushängen",  damit  etwaige  gegen  die  Wahl  sprechende  Gründe  dem
Komitee  mitgeteilt  werden  können.  Etwas  leichter  sind  die  Aufnahmebedingungen ­
  für  diejenigen,  die  bereits  mindestens  4  Jahre  die  Stock
Exchange  in  der  Eigenschaft  eines  Kommis  besucht  haben.  Die  Zulassung ­
  gilt  nur  für  ein  Jahr.
Die  Zahl  der  Mitglieder  hat  sich  seit  dem  Minenschwindel  Mitte  der  1890er
Jahre  sehr  erheblich  vermehrt  und  beträgt  heute  etwa  5000,  die  Zahl  der  zum
Eintritt  zugelassenen  Angestellten  (clerks)  3300.  Mehr  als  6  clerks  darf  ein
Mitglied  an  der  Börse  nicht  beschäftigen.  Zum  Abschluß  von  Geschäften  ist
nur  einer  von  diesen  ermächtigt,  der  authoriseä  elerk.  Ein  Geschäftshaus  mit
mehr  als  einem  Inhaber  darf  bis  9  Angestellte  mit  zur  Börse  bringen,  darunter
2  authorissä  clerks.
Offizielle  Börsenzeit  ist  von  11  bis  3  Uhr;  an  Sonnabenden,  die
nicht  Liquidationstage  sind,  bis  1  Uhr.  Jedoch  finden  Umsätze  bis  4  Uhr
noch  in  den  Börsensälen  und  nachher  noch  von  Bureau  zu  Bureau  statt.
Die  Organisation  beruht  auf  einer  Zweiteilung  des  Geschäfts.  Die
Mitglieder  der  Londoner  Börse  haben  sich  zu  entscheiden,  ob  sie  als  hroker
oder  als  dealer  (ober  Jobber)  tätig  sein  wollen.  Kein  broker  darf  gleichzeitig ­
  Jobber  sein.  Da  ein  Mitglied  der  Börse  kein  anderes  Gewerbe
treiben  darf,  sind  im  Gegensatz  zu  den  kontinentalen  Börsen  Kaufleute,
insbesondere  auch  Bankiers  und  Bankdirektoren,  vom  Börsenbesuch  ausgeschlossen.
  Deren  Aufgabe  übernehmen  die  brokers,  die  (als  Kommissionäre) ­
  die  Aufträge  sammeln  und  sie  den  dealen,  die  Angebot  und  Nachfrage ­
  auszugleichen  suchen,  übermitteln.
Der  broker  wendet  sich,  um  die  Aufträge  auszuführen,  an  einen  der
Jobbers  des  betreffenden  Marktes  —  diese  sondern  sich,  wie  z.  B.
die  Kursmakler  in  Berlin,  streng  nach  den  verschiedenen  Geschäftszweigen
—  und  ersucht  ihn  um  Nennung  des  Kurses  für  das  betreffende  Papier.
Der  Jobber,  der  nur  für  eigene  Rechnung  Käufe  und  Verkäufe  vornehmen
kann  und  mit  dem  Publikum  in  keinem  Konnex  steht,  nennt  zwei  Kurse:
einen,  zu  dem  er  bereit  ist,  zu  kaufen,  und  einen  anderen,  zu  dem  er  Abgeber
  ist.  Sagen  die  Kurse  dem  broker  nicht  zu,  so  wendet  er  sich  an
einen  anderen  Jobber.  Infolge  der  Konkurrenz  der  Jobbers  hält  sich  aber
            
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