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Der Hoch st betrag, den jemand in Neichssilbermünzen anzu
nehmen braucht, ist auf 20 Reichsmark, der für Pfennigmünzen auf
5 Reichsmark festgesetzt worden.
Durch Verordnung vom 11. Februar 1924 sind die alten 1- und 2-Pfennig.
stücke den Münzen über 1- und 2-Rentenpfennige rechtlich gleichgestellt worden.
Die Scheidemünzen unterscheiden sich von den Kurantmünzen
also dadurch, daß
1. ihr Umlauf gesetzlich auf bestimmte Beträge beschränkt ist und kein
Privater das Recht hat, solche Münzen ausprägen zu lassen,
2. sie unterwertig ausgeprägt sind, d. h. ihr Metallwert geringer als
ihr Nennwert ist und
3. ihre Zahlkraft beschränkt ist.
Reichs- und Landeskassen — als Reichskassen im Sinne dieses Gesetzes
gelten auch die Kassen der Neichspostverwaltung — sind verpflichtet, Silber-
münzen, auf Reichspfennige, Rentenpfennige oder Pfennige lautende
Münzen in jedem Betrage in Zahlung zu nehmen.
Um die Abstoßung eines jeden überschüssigen Quantums an Scheide
münzen zu ermöglichen, bestimmt der Reichsminister der Finanzen
(bisher ist es noch nicht geschehen!) mit Zustimmung des Reichsrats die
jenigen öffentlichen Kassen, die „unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel"
(im alten Gesetz lautete die Bezeichnung: Goldmünzen) gegen Einzahlung
von Silbermünzen im Werte von mindestens 200 Reichsmark oder von auf
Reichspfenuige, Rentenpfennige oder Pfennige lautende Münzen in
Beträgen von mindestens 50 Reichsmark auf Verlangen verabfolgen.
In Österreich-Ungarn waren die silbernen Fünfkronenstücke nur bis
zum Betrage von 250 K, die Einkronenstücke bis 50 K, Nickelmünzen bis zu
10 K, Bronzemünzen bis zu 1 K gesetzliches Zahlungsmittel. Die alten 1-Gul-
denstücke waren Währungsgeld und mußten in jedem Betrage mit 2 K
angenommen werden. In Frankreich (und den Ländern der l a t e i n i s ch e n
M ü n z u n i o nj waren die silbernen 5-Frankenstücke in jedem Betrage, die
anderen Silbermünzen bis 50 kr, die Bronzescheidemünzen bis 5 kr gesetzliches
Zahlungsmittel. In England hat Silbergeld bis 40 sh, Bronzegeld bis
1 sh Zahlkraft.
6. Namen der Münzen.
Ihre Namen haben die Münzen vielfach von einer ihrer wesentlichen
Eigenschaften erhalten. Die Namen beziehen sich auf: