Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

5.  Nurantmiinzen  und  Scheidemünzen.
In  allen  Ländern  unterscheidet  man  Münzen,  die  vollwertig  geprägt
sind  und  in  beliebiger  Höhe  von  jedermann  angenommen  werden  müssen
(Kurantmünzen),  und  Münzen,  die  nur  bis  zu  einem  gesetzlich  bestimmten ­
  Betrage  (Scheidemünzen,  Kreditmünzen,  nronnaie  divisonnaire,
  billon)  in  Zahlung  genommen  zu  werden  brauchen.  Durch  die
vom  Staate  zuerkannte  Zahlungskraft  erhalten  sie  eine  Ergänzung  ihres
Verkehrswertes.
In  der  Verkehrssprache  hat  das  Wort  „Kurantmünze"  gerade  die  entgegengesetzte ­
  Bedeutung:  Man  spricht  von  Kurantgeld  (Silber-,  Nickel-  und  Kupfermünzen), ­
  im  Gegensatz  zu  Gold-  und  Papiergeld.
Da  bei  einem  niedrigen  Silberpreise  und  dem  sich  daraus  ergebenden
Prägegewinn  die  Gefahr  naheliegt,  daß  ein  Staat  mehr  von  diesem
minderwertigen  Geld  ausprägt,  als  der  Verkehr  erfordert,  ist  dieser
Betrag  in  den  meisten  Ländern  kontingentiert.
In  Deutschland  sollte  nach  dem  Münzgesetz  vom  9.  Juli  1873  der
Gesamtbetrag  der  Reichssilbermünzen  10  M,  der  der  Nickel-  und  Kupfermünzen ­
  2 1 / 2  M  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  nicht  übersteigen.  Als  diese
Summe  für  den  vergrößerten  Verkehr  und  für  das  Halten  einer  Reserve,
die  die  Reichsbank  zur  Aufrechterhaltung  eines  ordentlichen  Kassenbetriebes
benötigt,  nicht  mehr  ausreichte,  wurde  durch  Gesetz  vom  1.  Juni  1900  der
Gesamtbetrag  der  Reichssilbermünzen  auf  15  und  durch  Gesetz  vom  19.  Mai
1908  auf  20  M  für  den  Kopf  der  Bevölkerung  erhöht.  Entsprechend  dem
Gutachten  der  Sachverständigen  ist  im  neuen  Münzgesetz  der  Höchstbetrag
der  Silber-  und  Kupfermünzen  zusammen  auf  20  Reichsmark  für  den  Kops
der  Bevölkerung  festgesetzt  worden.
Der  Umlauf  an  deutschen  Zahlungsmitteln  setzte  sich  zusammen:

Mark  Gold  I  Reichsmark
in  Millionen

23.  Juli  1914

28.Jebr.  1927

Reichsbanknoten
Noten  der  4  Privatnotenbankeu.  .
Reichskassenscheine
Rentcnbankscheine
Deutsche  Goldmünzen
Scheidemünzen

1891,0
150,0
100,0
2750,0
850,0

3465,2
177,2
1114,0
720,9

Insgesamt

5741,0

5477,3

48
            
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