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wesentlich höher als ihr Metallwert. Sie sind nicht zu verwechseln mit
den silbernen Kurantmünzen und den Silbermünzen, die ursprünglich
meist vollwertig ausgeprägt worden waren und erst durch den Rückgang
des Silberpreises minderwertig geworden sind.
Wer Notgeld aus jüngster Zeit s. S. 93.
In Deutschland hätte man Anfang der siebziger Jahre bei dem damaligen
Wertverhältnis zwischen Silber und Gold (15,5) die Markstücke mit einem
Silbergehalt von = Vso Pfund ausprägen müssen. Mit Rücksicht auf eine
etwa eintretende Preissteigerung des Silbers prägte man aber aus 1 Pfund
fein Silber lOÜ anstatt 90 Markstücke aus.
5. Außerkurssetzung von Münzen.
§ 14 des deutschen Münzgesetzes vom 30. August 1924 sagt: „Der Reichs-
minister der Finanzen ist befugt, mit Zustimmung des Reichsrats, einzu
ziehende Münzen außer Kurs zu setzen."
Münzen außer Kurs setzen bedeutet, ihnen die Eigenschaft nehmen,
als gesetzliches Zahlungsmittel zu dienen. Bei der Anordnung der Außer
kurssetzung wird die Einlösungsfrist bestimmt. In Deutschland beträgt sie
2 Jahre.
In Deutschland wurden z. B. die österreichischen Vereinstaler
vom 1. Januar 1901 ab außer Kurs gesetzt. Seit dem 1. Oktober 1900 sind die
halben Kronen, seit dem 1. Januar 1902 die silbernen Zwanzigpfennigstücke, seit
dem 1. Januar 1903 die Zwanzigpfennigstücke aus Nickel, seit dem 1. Oktober
1907 die Taler, seit dem 1. Oktober 1908 die Jünfzigpfennigstücke der älteren
Geprägeformen und seit 1. Januar 1918 die Zweimarkstücke nicht mehr gesetz
liches Zahlungsmittel. Durch Verordnung vom 13. April 1920 wurden alle
anderen deutschen Silber münzen, durch das Münzgesetz vom 30. August 1924
alle auf Grund früherer Gesetze ausgeprägten Reichsmünzen aus Nickel, Alu
minium, Eisen und Zink außer Kurs gesetzt.
V. Geldsurrogate.
Wie aus der Naturalwirtschaft die G e l d w i r t s ch a f t,
so hat sich, jedoch nicht in derselben Art, aus der Geldwirtschaft die
Kreditwirtschaft entwickelt. Auf dieser verkehrswirtschaftlichen
Entwicklungsstufe bleibt das Geld nach wie vor P r e i s m e s s e r ; als
Tausch- oder Umlaufsmittel wird es aber durch Kreditpapiere,
die man deshalb Geldersatzmittel sG e l d s u r r o g a t e) nennt, ersetzt.
Man unterscheidet: