Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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1.  Schuldurkunden,  die  aus  Kreditgeschäften  hervorgegangen  sind  und
erst  dadurch,  daß  sie  weiter  giriert  werden,  anstatt  Geld  zu  Zahlungen ­
  benutzt  werden  können.  Es  sind  dies  der  Wechsel  und  die
Anweisung.
2.  Schuldurkunden,  ausdrücklich  zu  dem  Zweck  geschaffen,  als  Geldersatzmittel
  zu  dienen:  Schecks,  einlösbares  szwangskursloses)  Papiergeld, ­
  Banknoten,  Gold-,  Silber-  und  Clearinghauszertifikate.
3.  Wertscheine,  die  zwar  auch  zur  Erleichterung  des  Verkehrs  bestimmt
sind,  aber  ganz  anderen  Zwecken  zu  dienen  haben:  Zinsscheine,
Brief-,  Rabatt-,  Stempelmarken  usw.
Solche  Geldsurrogate  brauchen  wir,  da  das  Metallgeld  allein  nicht  ausreichen ­
  würde,  um  alle  Zahlungen  zu  erledigen.  Auf  deu  Kopf  der  Bevölkerung ­
  kamen  in  Deutschland  bei  Kriegsausbruch  nur  etwa  67  M
geprägtes  Geld,  und  der  deutsche  Geldvorrat  hätte  damals  nicht  ausgereicht, ­
  eine  deutsche  Ernte  zu  bezahlen.
Das  vollkommenste  Geldsurrogat,  das  wir  besitzen,  ist  der  S  ch  e  ck.  Er
ist  ein  Mittelding  von  Banknote  und  Wechsel.  Von  der  Banknote  unterscheidet ­
  er  sich  dadurch,  daß  er  in  jeder  beliebigen  Summe  ausgeschrieben
werden  kann,  von  dem  Wechsel  insofern,  als  dieser  Kreditschuldurkunde
und  dabei  auch  Umlaufsmittel  ist,  während  der  Scheck,  da  sein  Aussteller
nur  über  sein  Guthaben  verfügen  darf,  lediglich  Umlaufsmittel  sein  soll.
N  e  w  m  a  r  ch  nennt  „das  Metallgeld  die  Scheidemünze  der  Note,  die
Note  aber  die  Scheidemünze  des  Schecks".
Der  Wechsel  Z.
a)  Geschichte  des  Wechsels.
Allgemein  nimmt  man  an,  daß  die  Wechsel  in  Italien  zur  Zeit  der
ersten  Kreuzzüge  zum  ersten  Male  in  Gebrauch  gekommen  sind.  Ausdehnung ­
  gewann  der  Wechselverkehr  bald  durch  die  damals  in  Mittelund ­
  Westeuropa  aufkommenden  Messen  und  Märkte.  Die  Mannig-Literatur:
  Wilhelm  Bern  st  ein,  Allgemeine  Deutsche  und  Allgemeine ­
  Osterr.  Wechselordnung.  Breslau.  C.  S.  Grün  Hut,  Lehrbuch  des
Wechselrechts.  F.  Meyer,  Das  Weltwechselrecht.  Leipzig.  Georg  Obst,
Wechsel-  und  Scheckkunde.  Stuttgart.  H.  Rehbein,  Allgemeine  Deutsche
Wechsel-Ordnung  mit  Kommentar.  Berlin.  Hermann  Staub,  Kommentar ­
  zur  Allgemeinen  Deutschen  Wechselordnung.  Berlin.
            
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