Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Die  Freiheit  der  Arbeit  15
e  er  wie  wenn  sie  erst  vor  wenig  mehr  als  einem  Jahrhundert  in  vielen
will.  Ländern  ihren  Einzug  gehalten  habe.
steht  wie  diese  Vorstellung  sich  hat  ausbilden  können,  das  ist  ja  leicht
eits-  zu  verstehen  Die  Fortschritte  in  wirtschaftlicher  Freiheit,  die  da-Pro-
  mals  an  der  wende  vom  l8.  zum  ly.  Jahrhundert  gemacht  wurden,
und  waren  so  groß  und  so  bedeutsam,  daß  es  den  Anschein  gewann,  als
habe  es  vorher  überhaupt  noch  keine  Freiheit  im  Wirtschaftsleben
äiete  gegeben,  als  sei  damals  zum  ersten  Male  das  System  der  Freiheit
Le-  an  die  Stelle  des  Systems  des  Zwangs  und  der  obrigkeitlichen  Beugen ­
  vormundung  gesetzt  worden.  Die  wirtschaftliche  Bewegungsfreiheit,
chaft  die  Freiheit  des  Konsums  und  die  Freiheit  der  Produktion  insbe-,
and-  sondere,  hat  aber  auch  vorher  nicht  völlig  gefehlt.  Sie  war  auch
den  im  Wirtschaftsleben  des  Mittelalters  schon  grundsätzlich  anerkannt,
wie-  aber  sie  konnte  sich  praktisch  allerdings  nur  in  viel  engeren  Grenzen
betätigen,  von  der  Produktionsfreiheit  insbesondere,  dem  Recht  der
ums  freien  Berufswahl  usw.,  konnte  man  damals  nur  in  lokal  engbegrenz-)enn
  ten  Verkehrskreisen  Gebrauch  machen.  Und  ganz  besonders  galt  das
'urci?  in  dem  bis  zum  Ende  des  l8.  Jahrhunderts  staatlich  so  ungemein
igen  zersplitterten  Deutschland,  was  wir  gewöhnlich  schlechthin  als  Lin->
  ist  führung  des  Rechtssystems  der  freien  Konkurrenz  bezeichnen,  näm-Rr-
  lich  die  auf  Betreiben  des  ökonomischen  Liberalismus  vor  hundert
liög-  Jahren  vorgenommenen  Reformen  des  Wirtschaftsrechts  im  freiheitnen.
  lichen  Sinne,  das  war  aber  im  Grunde  gar  nichts  prinzipiell  Neues,
löst-  sondern  es  war  nur  eine  besondere  Ausgestaltung  des  an  sich
pro-  schon  uralten  individualistischen  Rechtssystems,  seine  Berfts-
  freiung  nämlich  von  einer  Reihe  von  Bindungen,  die  bisher  gegolten
afts-  hatten.  Nicht  das  Rechtsprinzip  des  Individualismus  an  sich  ist  damals
den  aber  neu  in  das  Gesellschaftsleben  eingeführt  worden,  sondern  es  fiel
mei-  nur  der  größte  Teil  der  Schranken,  von  denen  bis  dahin  die  Bewetion
  gungsfreiheit  der  Staatsbürger  umgeben  gewesen  war.  An  denGrunddie
  lagen  der  eigentlichen  wirtschafts  o  r  d  n  u  n  g  selbst  ist  aber  durch  diese
ische  Reformen  so  gut  wie  nichts  geändert  worden,  vor  wie  nach  diesen  Rel
  sei,  formen  beruhte  sie  in  gleicher  weise  auf  dem  Grundsatz  der  wirtschaft-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.