Das Wesen des Unternehmers
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angehören, nach ihrer Stellung zum Unternehmen als zwei parallele
Erscheinungen zu betrachten.
Unternehmer nennen wir diejenigen, für deren Rechnung und
Gefahr die Produktion geführt wird, denen der Uberschuß des Ertrags
über die Rosten zufällt, die auf der anderen Seite aber auch
einen etwa sich ergebenden Verlust allein zu tragen haben, ctlte
übrigen Personen, die mit ihrem Rapital oder ihrer Arbeit mitwirken,
stehen zu dem Unternehmer in dem Verhältnis entweder
von Geldgebern, die für ihr dem Unternehmen überlassenes Rapital
einen von den Ertragsverhältnisfen unabhängigen Zins beanspruchen
können, oder von Lohnarbeitern, die unter Einhaltung der
üblichen Ründigungsfrist jederzeit wieder entlassen werden können
und die für ihre Mitwirkung ohne Rücksicht auf den sich ergebenden
Gewinn oder Verlust nach der Größe ihrer Arbeitsleistung entweder
im Zeitlohn oder werklohn entschädigt werden.
Es gehört also zum wesen des Unternehmers, daß er das Risiko,
das mit der Produktion für fremden Bedarf verknüpft ist, nicht
nur für sich selbst, sondern auch für andere trägt. Der Unternehmer
ist stets ein Ubernehmer des Risikos der Produktion für andere. Er
verpflichtet sich, anderen für ihre Mitwirkung bei der Produktion
feste Sätze für die Überlassung ihres Rapitals oder chrer Arbeitskraft
zu zahlen, unabhängig von der Tatsache, ob die Produktion mit
Verlust oder Gewinn abschließt. Derjenige, auf den dies nicht zutrifft,
der nur mit seiner eigenen Arbeitskraft und seinem eigenen
Rapital die Produktion für den Markt betreibt, ist noch kein Unternehnier.
Er betreibt zwar eine Erwerbswirtschaft, aber keine Unternehmung.
Wenn wir sagen, der Unternehmer übernimmt das Risiko der
Produktion für andere, so kann das selbstverständlich nicht heißen,
daß durch den Unternehmer überhaupt jedes Risiko für die anderen
Geldgeber und für die in der Unternehmung tätigen Arbeiter beseitigt
werde. Allein das Risiko, das diese Personen laufen, ist ein
ganz anderes, und zwar ist es eben infolge des Dazwischentretens