Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Das  Wesen  des  Unternehmers

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angehören,  nach  ihrer  Stellung  zum  Unternehmen  als  zwei  parallele ­
  Erscheinungen  zu  betrachten.
Unternehmer  nennen  wir  diejenigen,  für  deren  Rechnung  und
Gefahr  die  Produktion  geführt  wird,  denen  der  Uberschuß  des  Ertrags ­
  über  die  Rosten  zufällt,  die  auf  der  anderen  Seite  aber  auch
einen  etwa  sich  ergebenden  Verlust  allein  zu  tragen  haben,  ctlte
übrigen  Personen,  die  mit  ihrem  Rapital  oder  ihrer  Arbeit  mitwirken, ­
  stehen  zu  dem  Unternehmer  in  dem  Verhältnis  entweder
von  Geldgebern,  die  für  ihr  dem  Unternehmen  überlassenes  Rapital
einen  von  den  Ertragsverhältnisfen  unabhängigen  Zins  beanspruchen ­
  können,  oder  von  Lohnarbeitern,  die  unter  Einhaltung  der
üblichen  Ründigungsfrist  jederzeit  wieder  entlassen  werden  können
und  die  für  ihre  Mitwirkung  ohne  Rücksicht  auf  den  sich  ergebenden
Gewinn  oder  Verlust  nach  der  Größe  ihrer  Arbeitsleistung  entweder
im  Zeitlohn  oder  werklohn  entschädigt  werden.
Es  gehört  also  zum  wesen  des  Unternehmers,  daß  er  das  Risiko,
das  mit  der  Produktion  für  fremden  Bedarf  verknüpft  ist,  nicht
nur  für  sich  selbst,  sondern  auch  für  andere  trägt.  Der  Unternehmer
ist  stets  ein  Ubernehmer  des  Risikos  der  Produktion  für  andere.  Er
verpflichtet  sich,  anderen  für  ihre  Mitwirkung  bei  der  Produktion
feste  Sätze  für  die  Überlassung  ihres  Rapitals  oder  chrer  Arbeitskraft ­
  zu  zahlen,  unabhängig  von  der  Tatsache,  ob  die  Produktion  mit
Verlust  oder  Gewinn  abschließt.  Derjenige,  auf  den  dies  nicht  zutrifft, ­
  der  nur  mit  seiner  eigenen  Arbeitskraft  und  seinem  eigenen
Rapital  die  Produktion  für  den  Markt  betreibt,  ist  noch  kein  Unternehnier.
  Er  betreibt  zwar  eine  Erwerbswirtschaft,  aber  keine  Unternehmung. ­

Wenn  wir  sagen,  der  Unternehmer  übernimmt  das  Risiko  der
Produktion  für  andere,  so  kann  das  selbstverständlich  nicht  heißen,
daß  durch  den  Unternehmer  überhaupt  jedes  Risiko  für  die  anderen
Geldgeber  und  für  die  in  der  Unternehmung  tätigen  Arbeiter  beseitigt ­
  werde.  Allein  das  Risiko,  das  diese  Personen  laufen,  ist  ein
ganz  anderes,  und  zwar  ist  es  eben  infolge  des  Dazwischentretens
            
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