Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Mangel  an  Disziplin  in  der  Produktivgenossenschaft  55
sicht  auf  ihre  Leistungen  doch  ein  dauerndes  Anrecht  auf  Zugehörigkeit  zu
der  Genossenschaft  besitzen."
hiermit  wird  ohne  Zweifel  der  wunde  Punkt  in  der  Verfassung
der  produktivgenossenschaft  richtig  bloßgelegt.  Mangel  an  Disziplin
in  einem  Großbetrieb  ist  aber  nicht  nur  etwas,  was  für  den  Leiter  des
Betriebs  persönlich  unangenehm  ist,  es  ergeben  sich  daraus  auch
schwerwiegende  wirtschaftliche  Folgen.  Wie  ein  Heer,  in  oem  keine
Disziplin  herrscht,  für  den  Rampf  nicht  mehr  zu  gebrauchen  ist
und  vor  der  kleinsten,  aber  noch  gut  disziplinierten  Truppe  zurückweichen ­
  wird,  so  ist  auch,  um  den  wirtschaftlichen  Wettkampf  siegreich ­
  zu  bestehen,  Disziplin  unentbehrlich.w)  hieran  fehlt  es  aber  regelmäßig ­
  in  der  Produktivgenossenschaft.  Und  überhaupt  bringt  es
die  Verfassung  der  produktivgenossenschaft  mit  sich,  daß  ihre  kaufmännische ­
  Leitung  nicht  so  beweglich,  rührig  und  schlagfertig  sein
kann  wie  die  einer  Unternehmung.  In  der  Genossenschaft  haben
Zu  viele  mitzusprechen,  infolgedessen  kann  sich  ihre  Leitung  nicht
sa  frei  bewegen  wie  die  einer  Unternehmung.  Die  Zahl  der  Produktivgenossenschaften, ­
  die  infolge  dieser  Mängel  zusammengebrochen  sind,
'st  überaus  groß.  lindere  haben  sich  nur  dadurch  am  Leben  erhalten ­
  können,  daß  sie  die  Produktion  für  den  freien  Markt  aufgaben ­
  und  bei  den  Konsumvereinen  einen  Unterschlupf  suchten,  also
10)  Sogar  ein  Mann  wie  Lenin  ist  jetzt,  durch  bittere  Erfahrungen  über
den  Rückgang  der  Arbeitsleistung  in  den  sozialisierten  Betrieben  der  russischen ­
  Sowjet-Republik  belehrt,  zu  der  Einsicht  gekommen,  daß  „jede  maschinelle ­
  Großindustrie  die  bedingungslose  und  strengste  Einheit  des  Willens"
und  „widerspruchslose  Unterordnung  der  Massen  unter  den  einheitlichen
Zillen  der  Leiter  des  Arbeitsprozesses"  ersordert.  (Die  nächsten  Aufgaben
der  Sowjetmacht  S.  43/44.)  Er  lehnt  daher  die  willkürlichen  Eingriffe  des
»lkteetingdemokratismus  der  arbeitenden  Massen"  in  die  Betriebsverhältnisse
ab  und  fordert  sogar,  daß  jeder  Arbeiter,  der  gegen  die  Arbeitsordnung
rines  Betriebes  verstößt,  vor  Gericht  zu  stellen  und  erbarmungslos  zu  begrasen ­
  ist  (ebenda  S.  40).  Sollte  übrigens  im  vergleich  mit  dem  hier  vorgeschlagenen ­
  Strafspstem  die  Strase  der  Entlassung,  die  heute  den  Arbeiter
^sft,  der  sich  der  Fabrikdisziplin  dauernd  nicht  fügen  will,  nicht  doch  die
wildere  Form  der  Bestrafung  sein?
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.