Full text : Die südrussische Eisenindustrie

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Die  südrussische  Eisenindustrie  während  der  Revolution.

ausschüsse  wurden  indessen  den  Arbeitern  ihre  Löhne  in  vollem
Umfange  weiter  bezahlt.  Fehlten  den  Werken  die  nötigen  Mittel,
so  zahlte  der  Ausschuß  der  Arbeiterräte  des  betreffenden  Bezirkes
aus  Regierungsgeldern.
Es  kam  der  letzte  Abschnitt,  die  Zeit  der  „Nationalisierung“
der  Werke.  Die  Petersburger  Regierung  der  Volksbeauftragten  hatte
die  Arbeiter  aufgefordert,  die  Leitung  der  Werke  nunmehr  selbst
in  die  Hand  zu  nehmen.  Allgemeine  Arbeiterversammlungen  beschlossen ­
  demnach  auf  jedem  Werke  und  in  jeder  Fabrik  die  „Nationalisierung“. ­
  Aber  in  den  meisten  Fällen  fanden  sich  nicht  die  Leute,
den  Beschluß  durohzuführen.  Auf  manchen  Werken  herrschte  der
Überwachungsausschuß  neben  der  früheren  Werksleitung  weher.  Auf
anderen  wurden  Arbeiter  zu  Mitgliedern  des  Aufsichtsrates  ernannt,
ohne  indessen  irgendwelchen  Einfluß  gewinnen  zu  können.  Nur  da,
wo  die  Petersburger  Regierung  besondere  Beauftragte  hinsandte,
wurde  die  Enteignung  durchgeführt.
Das  Abschiedsgeschenk  der  Bolschewiki-Regierung  war  der  „Kollektivvertrag“.
  Nach  monatelangen  Verhandlungen  zwischen  dem
allrussischen  Verbände  der  Metallarbeiter  und  dem  Verbände  der
Industriellen  wurde  er  in  Petersburg  am  16.  März  1918  unter  dem
Drucke  der  Regierung  unterschrieben.  Er  sollte  rückwirkende  Kraft
ab  1.  Februar  1918  haben,  aber  in  Wirklichkeit  erfolgte  wohl  nur
von  wenigen  Unternehmungen  eine  Nachzahlung  für  die  ersten  Monate
des  Jahres  1918,  weil  mittlerweile  infolge  des  geringen  Güterverkehrs
die  Bestände  der  Fertigerzeugnisse  auf  den  Werken  sich  anhäuften
und  die  Werke  —  da  auch  die  Mittel  der  Banken  erschöpft  waren  —
nicht  einmal  die  Möglichkeit  hatten,  ihren  laufenden  Verpflichtungen
nachzukommen.
Der  Kollektivvertrag  bestimmte  Annahme  und  Entlassung  der
Arbeiter  durch  die  Berufsverbände.  Er  teilte  die  Arbeiter  in  verschiedene ­
  Arbeitsgruppen  ein  und  setzte  die  Arbeitslöhne  so  fest,
daß  die  früher  entsprechend  höhere  Bezahlung  des  gelernten  Arbeiters
an  verantwortlicher  Stelle  gegenüber  dem  ungelernten  Arbeiter  nicht
mehr  bestehen  blieb.  Erhielt  früher  der  erste  Walzer  oder  Maschinist
den  vier-  oder  fünffachen  Lohn  eines  Tagelöhners,  so  war  jetzt  der
höchste  Lohn  eines  gelernten  Arbeiters  auf  den  doppelten  Verdienst
des  Tagelöhners  festgelegt.  Große  Gruppen  von  Arbeitern  waren
mit  diesem  Ausgleich  unzufrieden.  Auch  daß  jede  Arbeit  in  einzelnen
Gruppen  gleichartig  behandelt  wurde,  rief  Unzufriedenheit  hervor.
•Die  Anstellung  von  Arbeitern  durch  die  Ältesten-Ausschüsse  führte
bald  zu  einer  Übervölkerung  der  Werke.  Unternehmungen,  die  vor
der  Revolution  80  Beamte  und  2000  Arbeiter  hatten,  wiesen  im
April  1918  einen  Bestand  von  500  Beamten  und  5400  Arbeitern
            
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