Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

308  Die  Regelung  des  Wettbewerbes  in  den  Friedensschlüssen  von  Versailles  usw.

ebenso  verboten,  wie  eine  militärische  Ausbildung  der  Eingeborenen,
soweit  sie  nicht  für  die  Polizei  oder  die  Verteidigung  des  Gebietes  erforderlich ­
  ist.  Es  wird  somit  die  an  sich  durchaus  billigenswerte  Vormundschaft ­
  nur  den  früheren  mittelafrikanischen  Besitzungen  Deutschlands ­
  auferlegt,  während  die  wirtschaftliche  Ausbeutung  der  Kolonien,
die,  wie  wir  gesehen  haben,  eine  a  1  lg  em  e  in  e  Funktion  des  wirtschaftlichen ­
  Imperialismus  ist  und  die  militärische  Ausbildung  derjenigen  Eingeborenen, ­
  die  auf  Seite  der  Entente  gekämpft  haben,  auch  weiterhin  gestattet ­
  sein  wird.  Es  wird  gerade  wieder  nur  in  den  mittelafrikanischen
Kolonialgebieten  Deutschlands  allen  Mitgliedern  des  Völkerbundes  die
Gleichheit  im  Handel  und  Verkehr  gewährleistet,  während  in  den  Kolonien ­
  der  Entente,  insbesondere  in  denen  Frankreichs  und  Englands  die
Bevorzugung  oder  gar  die  ausschließliche  Privilegierung  des  Mutterlandes
in  handelspolitischer  Beziehung  weiterhin  geduldet  wird.
Es  würden  die  Ansprüche  einiger  alliierter  und  assoziierter
Mächte  auf  den  Erwerb  bestimmter  deutscher  Kolonien  maßgebend  sein,
wenn  wirklich  nur  bestimmte  Kolonialgebiete,  wie  Südwestafrika
und  gewisse  Inseln  des  australischen  Stillen  Ozeans,  geradezu ­
  dem  imperialistisch  darauf  aspirierenden  Staate  zur  Verwaltung
nach  seinen  Gesetzen  und  als  integrierender  Bestandteil
seines  Gebietes  zugewiesen  werden  sollten.  Die  hypothetische  Passung
der  Begründung  durch  die  geringe  Bevölkerungsdichte,  die  geringe  Ausdehnung, ­
  die  Entfernung  von  den  Mittelpunkten  der  Zivilisation  und  die
geographische  Lage  nahe  dem  Gebiete  des  Vormundes  und  andere  Umstände ­
  verschleiern  die  Annexion  kaum  (Erzberger,  Völkerbund  19;
Fried  in  der  holländischen  Zeitschrift  „Völkerbund“'  39);  doch  werden
Sicherungen  für  die  eingeborenen  Völker  Vorbehalten.  Schließlich  fehlt
es  an  einer  Aufsicht  über  die  Vormundschaft  gänzlich,  obwohl  die
Kongogreuel  hierfür  einen  international  anerkannten  Grund  abgegeben
hätten  (Bryce,  Völkerbund  95).  Der  deutsche  Völkerbundsvorschlag
(Art.  57—-61)  will  den  Völkerbund  zum  allgemeinen  Kontrollorgan
für  die  gesamte  Kolonialverwaltung  aller  dem  Völkerbund  angehörenden
Mächte  machen  (ebenso  Quid  de,  Völkerbund  222;  Resolution  des
Eighty  Club  in  London,  Völkerbund  126).
Aber  selbst  unter  den  Mitgliedern  des  Völkerbundes  wird  keine  Gleichheit ­
  bestehen.  Haben  wir  unter  dem  wirtschaftlichen  Imperialismus ­
  das  Streben  nach  unbegrenzt  wachsendem  Anteil  an
der  Weltwirtschaft  verstanden,  so  finden  wir  ihn  in  verhüllter  Form  im
Völkerbunde  wieder.  Schon  im  Eingänge  der  Friedensverträge  werden
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  das  britische  Reich,  Frankreich,
Italien  und  Japan  als  die  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächte
bezeichnet.  Wir  sehen  die  oligarchische  Vorherrschaft  der  militärischen ­
  Großmächte,  insbesondere  Großbritanniens  durch  die  Ver ­
            
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