Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Das  Wesen  des  wirtschaftlichen  Imperialismus.

Autarkie  geradezu  als  eine  Bedingung  der  Großmachtstellung  erklärt
(K  j  e  11  e  n,  Großmächte  202).  Dieses  Ziel  der  Autarkie  bringt  es  wieder
mit  sich,  daß  immer  mehr  Volkswirtschaften  im  Wege  des  Bündnisses,
der  Einverleibung,  des  Protektorates,  der  Einflußsphären  zusammengefaßt
  werden.  Von  diesem  Ziele  der  wirtschaftlichen  Eroberung ­
  wird  die  moderne  Kolonialpolitik  überhaupt  getragen.  Es  tritt
scharf  Umrissen  in  der  Vorgeschichte  des  Weltkrieges  hervor.  Das  „nahezu
autonome  und  geschlossene  Produktions-  und  Konsumtionsgebiet“  im
Plane  Rohrbachs  (Deutschland  unter  den  Weltvölkern,  1903),  der
Zusammenschluß  von  Mitteleuropa  in  Krieg  und  Handelspolitik  mit
Deutschland  als  Haupt  und  Kern  im  Programme  „Mitteleuropa“,  das
Streben  der  Pariser  Wirtschaftskonferenz  von  1916  nach  „Unabhängigkeit
der  Alliierten  nicht  nur  hinsichtlich  der  Versorgung  mit  Rohstoffen  und
Fabrikaten,  sondern  auch  hinsichtlich  der  finanziellen,  geschäftlichen  und
maritimen  Organisation“  (Resolution  CI),  die  wirtschaftliche  Bindung
Rußlands,  der  Ukraine,  Finnlands  und  Rumäniens  in  den  Friedensschlüssen ­
  der  Mittelmächte  vom  Frühjahre  1918  sind  Ausflüsse  des
Strebens  nach  Selbstgenügsamkeit.  Die  Befriedigung  der  wirtschaftlichen ­
  Volksbedürfnisse  soll  innerhalb  der  Grenzen  des  einen  Staates  und
der  ihm  angeschlossenen  Kolonien,  oder  doch  wenigstens  innerhalb  eines
nach  gleichen  wirtschaftlichen  Grundsätzen  verwalteten  Bundesgebietes
erfolgen  können.
Der  wirtschaftliche  Imperialismus  als  Drang  nach  wachsendem  Anteil ­
  an  der  Weltwirtschaft  kann  vom  politischen  Imperialismus
als  dem  Drange  nach  politischer  Herrschaft  theoretisch  geschieden  werden.
Doch  sind  politischer  und  wirtschaftlicher  Imperialismus  praktisch  meist
miteinander  verbunden.  Es  beginnt  der  Kolonialerwerb  zunächst  nur
mit  der  militärischen  oder  rechtlichen  Sicherung  von  Märkten,  daran
schließen  sich  die  Vorrechte  auf  den  Eisenbahnbau,  Bergbau
und  Straßenbau.  Mitunter  führt  die  wirtschaftliche  Durchdringung
zur  politischen  Herrschaft  in  den  Rechtsformen  der  Pachtung,  der  Besetzung, ­
  der  Verwaltung,  des  Protektorats  oder  gar  der  Annexion.  Die
auswärtige  Politik  der  Großmächte  bietet  uns  aber  auch  Beispiele  dafür,
daß  die  wirtschaftlichen  Interessen  von  den  politischen  schärfer  auseinander ­
  gehalten  werden.  In  mehrfachen  Verträgen  haben  die  imperialistischen ­
  Staaten  mit  der  Garantie  der  territorialen  Integrität  dennoch
den  Fortschritt  der  wirtschaftlichen  Aufschließung  für  alle  Bewerber
zu  vereinbaren  verstanden.  So  wird  z.  B.  im  deutsch-britischen  Notenwechsel ­
  vom  16.  Oktober  1900  der  territoriale  Bestand  des  chinesischen
Reiches  gewährleistet,  aber  gleichzeitig  die  Offenhaltung  aller  an  den
Flüssen  und  an  der  Küste  Chinas  gelegenen  Häfen  für  den  Handel  und
jede  sonstige  erlaubte  wirtschaftliche  Tätigkeit  der  Angehörigen  aller
Nationen  vereinbart  (Strupp,  Urkunden  2,  130).  So  gehen  die  Algeciras-
            
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