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der Wechselbeziehungen, der mit der Teilung der gesellschaftlichen
Arbeit in keinem Zusammenhang steht.
Dessenungeachtet führen, infolge der gegenseitigen Abhängigkeit
aller Teile der sozialen Wirtschaft, auch die verschiedenartigen
Unternehmen einen Kampf untereinander. Die kapitalistische
Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die Mehrwert erzeugt.
Wiederum ist der Verteilungsprozeß der Prozeß der Verteilung
des Mehrwertes unter den Subjekten der kapitalistischen Wirtschaft.
Jedes Unternehmen realisiert keineswegs den Mehrwert,
der von ihm selbst erzeugt wird. Schon das elementarste Gesetz
des Kapitalismus — das Streben der Profitrate nach Ausgleichung
— „entstellt“ absolut eine solche Einfachheit der Beziehungen.*)
Das Bild kompliziert sich noch mehr mit der Bildung von allen
möglichen kapitalistischen Monopolen. Daraus ergibt sich, daß
der Kampf um die Teilung des Mehrwertes unter den verschiedenen
wirtschaftenden Subjekten (ob Einzelpersonen oder
Korporationen ist natürlich vollkommen egal) einen verschiedenen
Charakter tragen muß. Wir werden daher drei Arten des Konkurrenzkampfes
zu unterscheiden haben,
1, Unter Horizontalkonkurrenz wollen wir die Konkurrenz
unter gleichartigen Unternehmen verstehen. Hier stützt sich die
im Konkurrenzkampf zum Ausdruck kommende Anarchie auf
keine gesellschaftliche Teilung,
2, Unter Vertikalkonkurrenz verstehen wir den Kampf unter
verschiedenartigen Unternehmen, deren getrenntes Bestehen die
Tatsache der gesellschaftlichen Arbeitsteilung ausdrückt.
3, Unter kombinierter (zusammengesetzter) Konkurrenz verstehen
wir schließlich den Kampf, den die kombinierten Unternehmen
führen, d. h, jene kapitalistischen Einheiten, die verschiedene
Produktionszweige umfassen, die also die gesellschaftliche
Arbeitsteilung in eine technische Teilung verwandeln.
*) Marx „Kapital", Hamburg, 1919, Band III. Teil I. S. 151.